“Frau Koma kommt” – Der Lohn der bösen Tat

Die Schockwellen, die sich um die Tatorte Winnenden und Wendlingen schießscheibenförmig ausbreiten, werden noch lange Zeit nicht abebben.

Die Medienberichte sind, was die Details und Begleitumstände anbelangen, z. T. widersprüchlich und unscharf, werden teils wieder zurückgenommen, und vermutlich wird die Öffentlichkeit die ganze Wahrheit nie erfahren.

Trotz Chaos oder gerade deswegen, stehen jedoch einige Merkwürdigkeiten umso schärfer über den Rand, und Erinnerungen an ähnliche Massaker und Amokläufe werden im Gedächtnis hochgespült. Amokläufe an Schulen, Waffenbesitz – man wagt kaum nüchtern über diesen Irrsinn nachzudenken, trotzdem haben sie verschiedene gemeinsame Nenner und gewisse ähnliche Begleitumstände sowie vergleichbare Folgen.

Frau Koma kommt“: Hätten Sie’ s gewusst? Das war die Warndurchsage des Konrektors/Rektors/der Rektorin der Albertville-Realschule in Winnenden, um auf den Amokläufer aufmerksam zu machen. Eine „verschlüsselte“ Botschaft. Warum bloß verschlüsselt? Wenn es darum geht, Schüler und Lehrer vor einem bereits in die Schule eingedrungenen „Amokläufer“ zu warnen, warum geht es da so verkopft zu? Ich hätte als Schüler gedacht: „Was für ein Trottel steht denn da am Lautsprecher!“ Auf jeden Fall hätte ich mich nicht sofort irgendwo in Sicherheit gebracht. Hätte die Durchsage nicht lauten müssen: „Alle Schüler sofort auf den Boden werfen, Lehrer die Klassenzimmer abschließen!“ Ehrlich, mir wäre in so einer Situation als Rektor nicht mehr eingefallen, dass Amok rückwärts gelesen Koma ist. Aber halten wir uns zurück, vielleicht wird diese Aussage über eine codierte Lautsprecherdurchsage auch bald widerrufen.

Der Schüler Tim K. soll zeitweise wegen Depressionen in psychiatrischer Behandlung gewesen sein. Er habe in letzter Zeit stark an Gewicht zugenommen. Das wäre ein Hinweis darauf, dass er, wie so viele andere Amokläufer, im Zuge einer psychiatrischen Behandlung auch Psychopharmaka nahm, welche z. T. im Verdacht stehen, Aggressionen, Selbstmordtendenzen und Gefühllosigkeit auszulösen. Aber in Deutschland haben die Medien bereits die Hauptschuldigen ausgemacht, bevor noch überhaupt etwas geklärt ist: Die Waffen, die Waffenbesitzer, das Testosteron junger Männer, Gewaltspiele und die Eltern.

Alle Jugendlichen, die in den letzten zehn Jahren in Amerika Amok gelaufen sind, wurden mit Psychopharmaka behandelt, hautsächlich Antidepressiva.

Die Eltern des mutmaßlichen Täters Tim Kretzschmer besaßen legal Waffen. Der Vater sei Mitglied in einem Schützenverein und habe einen Tresor. Trotzdem sei ein Großteil der Munition nicht verschlossen gewesen, und die großkalibrige Tatwaffe habe offen im Schlafzimmer gelegen.

In Deutschland gibt es ca. 1,5 Millionen Sportschützen, die in Schützenvereinen organisiert sind. Es gibt 5-10 Millionen legale Waffen und angeblich 10-40 Millionen illegale, so schätzt man. Genauen Zahlen gibt es angeblich nicht, da es kein bundesweites Register gibt. Die Umsetzung des Waffenrechts obliegt bisher den Bundesländern; doch auch diese müssten doch eigentlich zählen können.

Aus Sicht der Polizei sind die vielen Schätzungen schon lange nicht mehr tragbar. „Das Problem am Föderalismus ist, dass der Vollzug des Waffenrechts Ländersache ist. Uns fehlt ein zentrales Register zur Erfassung der Waffen. Das ist das Ziel, wo wir hin wollen“, betont Hans-Jürgen Marker von der Bundesgeschäftsstelle der Gewerkschaft der Polizei (GdP). (rp-online v. 15.3.2009)

Dorthin möchte die Polizei kommen:

Rp-online weiter: Bis zur Lösung des Problems wird noch viel Zeit vergehen: Eine Richtlinie der Europäischen Union schreibt Deutschland und den übrigen Mitgliedstaaten vor, bis 2014 ein zentrales elektronisches Waffenverzeichnis einzuführen. Erst dann könnten die Spekulationen über die genaue Anzahl der Waffen im Umlauf ein Ende finden.

Die Mehrzahl der Straftaten wird überall mit illegalen, nicht registrierten Waffen begangen. Würden sich die Besitzer illegaler Waffen in ein „zentrales Register“ eintragen? Spekulationen werden wohl kein Ende finden; Besitzer legaler Waffen dagegen werden sich und jede ihrer Waffen EU-weit registriert wiederfinden.

Zwei Tage vor dem Erfurter Schulmassaker, am 24.4.2002, berät der Innenausschuss des Bundestages einen Änderungsvorschlag zum Waffengesetz und gibt dem Bundestag eine Beschlussempfehlung. Das bereits verschärfte Gesetz wird unter dem Eindruck des Amoklaufs jetzt erneut vorgelegt und noch weiter verschärft.

Am 21.6.2002 wird ein Verbot von Anscheinwaffen (Imitaten) sowie von sämtlichen Hieb- und Stoßwaffen neu eingeführt. Waffenarten, die es auch im militärischen Bereich gibt, fallen von nun an unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und dürfen auch von Sportschützen u. ä. nicht mehr geführt werden.

Ferner wird eine Verlässlichkeitsprüfung (Geisteszustand) für alle Personen unter 25 Jahren, die eine Waffe kaufen wollen, eingeführt. Es ist nunmehr ein „medizinisch-psychologisches Gutachten“ erforderlich. Dieser Terminus führt wiederum zu Begriffsverwirrungen. Das Mindestalter für den Erwerb und Besitz großkalibriger Sportwaffen wird von 18 auf 21 Jahre angehoben. Händler müssen jetzt einen entsprechenden Verkauf innerhalb von zwei Wochen melden

Der angebliche Täter von Erfurt, Steinhäuser, war auch Mitglied in einem Schützenverein, der Erweb seiner Tatwaffe (Pumpgun) ging jedoch schon nach den alten Gesetzen von 2001 nicht mit rechten Dingen zu, da dieser Waffentyp nicht in den Waffenschein (Waffenbesitzkarte) hätte eingetragen werden dürfen. Pumpguns werden nun komplett verboten.

Seit dem 22.1.2008 wird erneut an einer Änderung und Verschärfung des Waffengesetzes beraten. Diesmal geht es vor allem um die Vorgabe der EU-Komission, alle Waffen bis 2014 zentral elektronisch registrieren zu lassen. EU-Recht bricht ja bekanntlich nationales Recht, und so muss auch der Bundestag diesem Wunsch nachkommen. Im Oktober vergangenen Jahres werden weitere Verschärfungen beschlossen und dem EU-Recht angepasst: Elektroschocker sind verboten. Eine Reihe von Waffen und Waffenimitaten dürfen jetzt nur noch in verschlossenen Behältern transportiert werden. Dies betrifft Klappmesser und Messer mit fest stehenden Klingen, wenn sie über zwölf Zentimeter lang sind, alle Hieb- und Stoßwaffen wie etwa Teleskopschlagstöcke oder Gummiknüppel sowie alle Arten von Softair-Waffen und Spielzeugwaffen, die wie echte Waffen aussehen. Auch für Druckluftwaffen, die umgebaut wurden und einmal scharf waren, muss jetzt eine Besitzkarte beantragt werden. Es wird aber eingeräumt, dass laut Polizeistatistik bei Verbrechen nur in 10 % der Fälle der Täter die Waffe legal besitzt.

Nur zwei Tage nach dem Amoklauf von Winnenden findet in Nürnberg die weltweit größte Fachmesse für Schusswaffen IWA statt. Die Medien kritisieren, dass man hier einfach mit „business as usual“ weiter mache.

Fast zeitgleich zum Amoklauf in Deutschland gibt es einen in den USA, im Bundesstaat Alabama, der Amokläufer tötet zehn Menschen, bevor er sich das Leben nimmt.

Diese ungewöhnliche Parallele lässt sich auch beim Betrachten der Statistik „Amoklauf“ fortführen: Die USA und Deutschland sind Spitzenreiter bei diesem Phänomen. Die Amokläufe der vergangenen Jahre in Deutschland waren:

  • Februar 2002: Eching/Freising, 4 Tote
  • April 2002: Erfurter Schulmassaker, 16 Tote
  • Mai 2003 Ludwigshafen, 4 Tote
  • November 2006 Emsdetten, 1 Toter, 6 Schussverletzte
  • 12. März 2009 Winnenden, 16 Tote

Die schwersten US-Schulmassaker waren das vom

  • April 1999 an der High School von Columbine mit 13 Toten und 23 Verwundeten.
  • Im April 2007 dann das Virgina-Tech-Schulmassaker in Blacksburg mit 32 Toten und zahlreichen Verletzten.
  • Und ebenfalls am 12. März 2009 das Massaker von Alabama mit 10 Toten.

Bevor ich weiter auf etwaige Parallelen zwischen der Situation in den USA und Deutschland eingehe, hier einige grundsätzliche Bemerkungen zu grundlegenden Unterschieden:

Deutschland hat mit das strengste Waffenrecht, die Deutschen sind bis auf die Sport- und Traditionsschützen als komplett entwaffnet anzusehen.

Die USA haben das liberalste Waffenrecht. Das Tragen von Waffen wird dort als ein historisch und verfassungsmäßig verbrieftes Grundrecht angesehen.

Wir alle wissen es: Es gibt einige Dinge in den Vereinigten Staaten, die uns Europäern höchst fremd erscheinen. Dennoch könnte es in diesem Fall nützlich sein, einmal in die heiße Debatte reinzuhören, die in den USA zum Recht auf Tragen von Waffen läuft. Der Kontrast zu Deutschland könnte unter Umständen auch bei uns erhellend wirken.

In den Vereinigten Staaten von Amerika wird es von jeher als ein selbstverständliches Recht angesehen, dass Privatpersonen Waffen tragen. Dieses Recht, so glaubt man, ist im 2. Zusatzartikel (Second Amendment) der amerikanischen Verfassung von 1791 festgeschrieben. (Insgesamt gibt es 9 Verfassungszusätze zur Verfassung der Vereinigten Staaten: Der Bill of Rights.) Das 2. Amendment lautet: Da eine wohl organisierte Miliz für die Sicherheit eines freien Staates notwendig ist, darf das Recht des Volkes, Waffen zu besitzen und zu tragen, nicht beeinträchtigt werden.

Für dieses (vermeintliche?) Grundrecht werden stets einige historische Statements der amerikanischen Founding Fathers (Gründerväter) ins Feld geführt, die die Unabhängigkeitserklärung der Vereinigten Staaten und ihre Verfassung unterzeichneten:

“No free man shall ever be debarred the use of arms.” (Thomas Jefferson)
(Keinem freien Mann soll jemals der Gebrauch von Waffen verwehrt werden.)

“The Constitution shall never be construed to prevent the people of the United States who are peaceable citizens from keeping their own arms.” (Sam Adams)
(Die Verfassung soll nie dahingehend ausgelegt werden, das Volk der Vereinigten Staaten, das aus friedlichen Bürgern besteht, daran zu hindern, seine eigenen Waffen zu tragen.)

“I ask, Sir, what is the militia? It is the whole people. To disarm the people is the best and most effectual way to enslave them.” (George Mason)
(Ich frage Sie, Sir, was ist die Miliz? Sie ist das gesamte Volk. Das Volk zu entwaffnen, ist der beste und wirkungsvollste Weg, es zu versklaven.)

Die Gründungsväter der Vereinigten Staaten brachten ihren Bürgern ein Grundvertrauen entgegen. Wir haben uns seit langem daran gewöhnt, dass uns unser Staat ein Grundmisstrauen entgegenbringt.

Nach Meinung vieler Amerikaner haben die Founding Fathers die Gefahr erkannt, Macht nur auf die Regierung zu konzentrieren. Es kann ihrer Meinung nach nicht die Regierung allein der Garant für Leben und Besitz eines Individuums und dessen Streben nach Glück sein (Pursuit of Happiness). Die Regierung einer solchen Demokratie wäre dann nicht mehr Diener des Volkes sondern Herrscher über das Volk. Das Individuum wäre der Gnade der Regierung vollständig ausgeliefert und stünde ihr schutzlos gegenüber.

Nach dieser Auffassung ist es die höchste Pflicht des Volkes selbst, sich für die Aufrechterhaltung der zivilen Ordnung verantwortlich zufühlen.

Seit Jahren läuft in den USA eine erbitterte Diskussion darüber, ob der private Waffenbesitz eingeschränkt werden soll oder nicht. Die beiden Hauptdiskussionsgruppen formieren sich im Streit um die Auslegung des angeführten 2. Zusatzartikels. Generell sind die Parteianhänger der Republikaner eher Befürworter liberaler Waffengesetze, während Anhänger der Demokraten für deren Einschränkung sind. Jedoch auch viele Bürgerrechtsgruppen finden sich an der Seite der Verteidiger des Rechtes auf Waffenbesitz.

Eine wütende Diskussion geht darum, wie „militia“, also eine Art Bürgerwehr oder Nationalgarde ausgelegt werden soll. Befürworter der Entwaffnung der Bevölkerung argumentieren, dass die historischen Milizen heute von den modernen Streitkräften und der Polizei beerbt wurden.

Dem halten Verteidiger der Waffenrechte entgegen, dass alle Zusatzartikel der Bill of Rights ausschließlich Individualrechte beschreiben, die eben nur Einzelpersonen zustehen, z. B. das Recht auf freie Meinungsäußerung.

Das Schusswaffenkontrollgesetz (Firearms Control Regulations Act) von 1975 verbot Privatpersonen generell den Besitz von Schusswaffen zu Hause. Allerdings stand dem immer eine Fülle von Regelungen der einzelnen Bundesstaaten gegenüber.

Im November1993 unterzeichnete Präsident Clinton den sog. „Brady Act“ (benannt nach dem durch das Attentat auf Reagan verletzten und seither im Rollstuhl sitzenden Pressesprecher des ehemaligen Präsidenten), der am 30.11.1998 Gesetz wird.

Alle Waffenverkäufer mit staatlicher Lizenz sind seither verpflichtet, sog. „kriminelle Hintergrundchecks“ (National Instant Criminal Background Check System) bei den Käufern über eine bestimmte kostenfreie Telefonnummer oder per Internet-Check elektronisch durchzuführen. Zudem gibt es für Waffenkäufe eine 5-tägige Widerrufsfrist. Die einzelnen US-Bundesstaaten haben jedoch unterschiedliche Formen und Ebenen der Zusammenarbeit mit diesem staatlichen Datencheck. Die Idee einer zentralen Registrierung ist noch nicht ganz umgesetzt, der Föderalismus der USA stellt hier ein quasi natürliche Hürde dar.

Ein Urteil des Obersten US-Gerichtshofes vom Juni 2008 hob das Gesetz von 1975 im Prinzip wieder auf. Damit war die Klage eines privat angestellten Wachmannes erfolgreich, der seine Dienstpistole zu Hause aufbewahren wollte, was ihm verweigert worden war.

Die neue Obama Administration und ihr Justizminister Eric Holder sind nun dabei, eine Liste von Waffen vorzubereiten, die verboten werden sollen. Dies hat die Diskussionswogen wieder hochgepeitscht.

Pessimisten sehen in einer geforderten Entwaffnung der Bürger einen ersten Schritt auf dem Weg in eine Diktatur. Erst wird registriert, dann konfisziert, so lautet der Verdacht. Waffenverbote würden die Freiheit im Falle von Durchsuchungen beeinträchtigen, bei Beschlagnahmungen und Gerichtsverfahren, Konfiszierung von Eigentum, Versammlungs- und Redefreiheit.

Viele Amerikaner stellen sich auch schon vor, wie sich eine Entwaffnung bei einem weiteren Zusammenbrechen der Weltwirtschaft mit evtl. bevorstehenden Hungerrevolten, Plünderungen und Aufständen auswirken könnte. Ein weitgehend entwaffneter Bürger wäre staatlichen Zwangsmaßnahmen und bürgerkriegsähnlichen Zuständen hilflos ausgeliefert.

Nach jedem Massaker prallen in den USA die Überzeugungen unversöhnlich aufeinander. Das Massaker von Alabama wird dem neuen Präsidenten nun neuen Argumentationsstoff liefern, die Waffengesetze auch in den USA weiter zu verschärfen. Schon als Senator von Illinois wollte er Beschränkungen. Daher hatten nach seiner Wahl in den USA ein regelrechter Ansturm auf die Waffengeschäfte und Hamsterkäufe eingesetzt. Es kursiert bereits eine umfangreiche Liste von Waffen, die verboten werden sollen.

Auch in Deutschland werden weitere Verschärfungen der Gesetze gefordert. Hätten Sie’s geahnt? Während die Medien sich berichtbestattungsmäßig wie so häufig in einer Art Koma befinden, zeichnet sich der Besuch von Frau Koma höchstselbst bei vielen Bundesbürgern ab: Frau Merkel kündigt unangemeldete Besuche zu Hause an: Zur Kontrolle, ob den alles ordnungsgemäß aufbewahrt ist und noch alle Tassen im Schrank sind.

Zum Schluss noch ein Link von einem ehemaligen Klassenkameraden von Tim K. Sein Bericht hat mich sehr nachdenklich gestimmt.

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3 Antworten zu ““Frau Koma kommt” – Der Lohn der bösen Tat”

  1. olwazt.de sagt:

    Amoklauf durch Psychopharmaka…

    Die Medien berichten ausführlich über den Amoklauf von Winnenden und suchen nach dem Schuldigen bzw. suchen nach Erklärungen für eine solch schreckliche Tat.
    Als scheinbar logische Konsequenz werden Waffenbeschränkungen verlangt, der Vater soll …

  2. olwazt.de sagt:

    Amoklauf durch Psychopharmaka…

    Die Medien berichten ausführlich über den Amoklauf von Winnenden und suchen nach dem Schuldigen bzw. suchen nach Erklärungen für eine solch schreckliche Tat.
    Als scheinbar logische Konsequenz werden Waffenbeschränkungen verlangt, der Vater soll…

  3. Jenny sagt:

    Zitat: “Warum bloß verschlüsselt? Wenn es darum geht, Schüler und Lehrer vor einem bereits in die Schule eingedrungenen „Amokläufer“ zu warnen, warum geht es da so verkopft zu?”

    Ich denke die Aussage: “Ein Amokläufer rennt gerade durch die Schule” würde absolute Panik auslösen. In der Schule waren Schüler im Alter von 10-17 Jahren, würden Sie erwarten dass diese sich in dem Fall brav hinstellen und von dem Lehrer/der Lehrerin anleiten lassen?

    Eine Panik hätte evtl. zu weiteren Verletzten und evtl. sogar Toten führen können, ich finde die Schulleitung hat schon ganz richtig gehandelt.

    Gruß Jenny

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