In den südlichen Mittelmeerländern gibt es — wer hätte nicht schon einmal davon gehört — ein schweres Problem: Waldbrandgefahr, besonders in den extrem trockenen Sommermonaten.
Nicht immer werden diese Katastrophen jedoch von unachtsam weggeworfenen Zigaretten oder erhitzten Glasflaschen ausgelöst: Sehr oft sind die Brände auffällig systematisch an mehreren Stellen quasi gleichzeitig gelegt. Ein einziger Pyromane kann einen riesigen Schaden anrichten und Einsatzkräfte über Tage in ein „heißes“ Schauspiel verwickeln. Häufig stellte sich aber anschließend heraus, dass nicht nur der Feuerteufel mit einem Bösewicht durchgegangen war, sondern dass auch handfeste Interessen im Spiel waren.
Einer vergleichsweise harmlosen Form des Nutznießertums wurden z.B. schon Kioskbesitzer überführt, die flaue Geschäfte etwas „anheizen“ wollten, indem sie ein Feuerchen legten. Für die herbeigeeilten Feuerwehrmänner und andere Helfer wurden flugs Imbissbuden aufgebaut, Würstchen und Getränke angeboten, das Geschäft florierte. Man reagierte darauf bereits, indem man Bestimmungen erließ, dass im Falle eines Waldbrandes nur Imbissbudenbesitzer von weit außerhalb die Versorgung der Helfer übernehmen dürfen.
Des Pyromanentums wurden auch schon frustrierte Feuerwehrleute überführt, die sich nicht ernst genug genommen fühlten und es satt hatten, herumzusitzen und ganz einfach auf einen heißen Einsatz scharf waren.
Die übelste Form des pyromanischen Nutznießertums ist jedoch zweifellos die, welche von Bodenspekulanten ausgeheckt und in Auftrag gegeben wird. Nach dem Waldbrand versucht man für den entwerteten, verbrannten Boden eine gesetzliche Umwidmung zu erreichen: Vom unbebaubaren Naturschutzgebiet zum Bauland. Mittels verbrannter Erde zum Spekulationsobjekt der Begierde. Große Waldgebiete wurden, besonders in der Nähe von boomenden Städten einfach abgefackelt und auf Steuerzahlerkosten und auf Kosten einer verschandelten Natur anschließend Kasse gemacht.
Natürlich blieb es nicht aus, dass man in der Öffentlichkeit eins und eins zusammenzählte bzw. die seit den Römern immer wieder aktuelle Frage „Cui bono?“ (wem nützt das?) stellte. Der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert und einen Riegel vor solch schändliches Treiben geschoben:
So verabschiedete die sozialistische spanische Regierung von José Luis Rodriguez Zapatero im Juni 2005 ein Gesetz, das es nach einem Waldbrand für eine Frist von 30 Jahren verbietet, den betroffenen Boden umzuwidmen; er kann also 30 Jahre lang kein Bauland werden. Dies ist gleichzeitig eine Naturschutzmaßnahme, denn die Antwort auf die Frage „cui bono“ heißt jetzt: niemandem mehr. Der Wald sagt Danke!
Wir leben ja leider in einer von Amokläufen und Terroranschlägen geschüttelten Zeit. Bei der Aufklärung dieser Anschläge mangelt es in der Regel aber an der Anwendung grundlegender Prinzipien der Kriminalistik. So ist seit Jahren (besonders eklatant nach 9/11) eine fehlende Motivforschung für solche Anschläge zu beobachten, die, wie Miss Marple und Hercule Poirot so beispielhaft vorexerzierten, uns schon so manches Mal zu dem bzw. den Tätern geführt hätte. Kurz, das routinemäßige Stellen der Frage „Cui bono“ ist in Vergessenheit geraten.
Der geplagte Bürger trägt jedoch nicht nur den unmittelbaren materiellen Schaden und das menschliche Leid solcher Vorkommnisse, sondern sieht sich auch zunehmend noch durch anschließende Gesetzesänderungen in seinen grundlegenden Bürgerrechten geschmälert. Für die Wegnahme diese Rechte durch den Staat tauscht der Bürger höchst zweifelhafte vermehrte Sicherheit mittels mehr Überwachung durch immer mehr Kameras, faktische Abschaffung des Fernmelde- und Postgeheimnisses, der unterschiedlosen Vorratsdatenspeicherung für ein halbes Jahr auch ohne bestehenden Verdacht etc. Wem nützt all das?
Bundesinnenminister Schäuble führte in der FAZ kürzlich ein Gespräch mit dem ehemaligen Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichtes Winfried Hassemer („Wie viele Sicherheitsgesetze überlebt der Rechtsstaat?“ v. 11.3.2009). Darin äußert Schäuble Unmut, dass das Bundesverfassungsgericht schon zum wiederholten Mal seine Gesetzesinitiativen stoppte oder zumindest modifizierte. Im Interview mit der FAZ vermutet er hinter den Protesten gegen Datenspeicherung und der damit einhergehende Schmälerung der Privatsphäre eine Art gesellschaftlichen „Erregungszustand“, der auch die Verfassungsrichter befallen hätte. Der Bundesverfassungsrichter Udo di Fabio hatte in diesem Zusammenhang von einer „Lust am antizipierten Ausnahmezustand“ gewarnt („Karlsruhe gibt Schäuble Contra“, TAZ v.17.3.2009).
Das Verfassungsgericht hatte sich z.B. gegen Schäubles geplanten Abschuss entführter Passagiermaschinen gestellt. In einem Eilbeschluss wurde im März letzten Jahres die Auswertung der für ein halbes Jahr zwangsgespeicherten Daten aller Bundesbürger (Festnetz, Handy, E-mail, Internet) nur für die Aufklärung schweren Straftaten zugelassen. Eine abschließende Entscheidung des BVG steht noch aus. Und auch die EU will speichern…
Der ehemalige Verfassungsrichter Hassemer kommentiert diese „Kontrollmentalität“ im genannten FAZ-Streitgespräch mit Schäuble so: „Es ist gegen das Argument ’Morgen kann vielleicht etwas passieren’ kein Kraut gewachsen. Aber es muss ein Kraut dagegen gewachsen sein, wir können uns nicht immer weiter treiben lassen durch ein mögliches Bedrohungsszenario, können uns nicht leisten, alles abzuschneiden an den Grundrechten, was noch abgeschnitten werden kann. Ich habe immerhin den Eindruck, dass ein neues Bewusstsein für Datenschutz und Privatheit kommt. (…) Die Tendenz kontinuierlicher Verschärfung, die ich beobachte, ist auch unter Rot-Grün weitergegangen. Seit Mitte der achtziger Jahre haben wir nur neue Strafvorschriften bekommen, wir haben im Grunde keine abgeschafft. Die Strafbarkeit wurde erweitert, die Strafrahmen wurden erhöht. (…) Wir haben einen kräftigen Zuwachs an heimlichen Ermittlungsmethoden und eine erhebliche Zunahme von Ermittlungen gegen nicht verdächtige Personen, auch das gehört nicht zu unserer Tradition. Wir haben jetzt, und das halte ich nicht für Zufall, eine Diskussion über die Möglichkeit de Zulassung von Folter, der sogenannten Rettungsfolter, und wir haben eine Diskussion, die die Wissenschaft intensiv beschäftigt, über das sogenannte ‚Feindstrafrecht’. Es wird vorgeschlagen, ein Bürgerstrafrecht von einem Feindstrafrecht zu unterscheiden und die herkömmlichen Garantien des Strafrechts nur noch diesem Bürgerstrafrecht zu lassen und ansonsten gefährliche Leute als Feinde anzusehen – und das aber trotzdem für Strafrecht zu halten. Das ist die Folie, Herr Schäuble, vor der ich denke.“
Was Winfried Hassemer u.a. mit Recht kritisiert, ist das diskutive „Andenken“ der Einführung eines neuen Strafrechts für „Feinde“ eines Staates, das jeder Rechtstradition widerspricht. Denn es galt bisher für alle Menschen erst einmal die Unschuldsvermutung, bevor sie nicht rechtskräftig verurteilt waren — zumindest in allen Staaten mit Verfassungen, die sich der Erklärung der allgemeinen Menschenrechte verpflichtet fühlen. Ein mutmaßlicher Täter hatte nach seiner Festnahme immer das selbstverständliche Recht zu erfahren, was ihm zur Last gelegt wurde und innerhalb einer kurzen Frist einen Anwalt zu sprechen. All dies ist in den letzten Jahren im Namen der Terrorbekämpfung vor unser aller Augen ausgehebelt worden; Menschen konnten jahrelang in Sicherheitscamps à la Guantánamo weggesperrt werden, ohne zu erfahren, was ihnen überhaupt vorgeworfen wurde. Allein im Irak soll es 400 solcher „Sicherheitsgefängnisse“ geben.
Im angeführten FAZ-Interview kritisierte Schäuble das wiederholte korrigierende Eingreifen des Bundesverfassungsgerichtes scharf mit den Worten: „Ich habe verfassungsrechtliche Zweifel, ob das Verfassungsgericht wirklich entscheiden sollte, für welche Straftat man welches Instrumentarium gesetzlich vorsehen kann.“
Daraufhin konterte der Präsident des Verfassungsgerichtes Hans-Jürgen Papier: „Wer das Prüfungsrecht des Verfassungsgerichts in Frage stelle, könne dies gleich abschaffen. Wer ein ‚Primat der Politik’ fordere, rüttle an den Grundstrukturen des Verfassungsstaats.“ (TAZ v.17.3.2009)
Bisher konnten wir immer beobachten, dass nach einem Anschlag oder Amoklauf Verschärfungen von Gesetzen mit damit einhergehender Abschaffung oder Einschränkung von für die Bürger wichtigen Grundrechten durchgesetzt wurden. Und dies alles, ohne dass eine einwandfreie Aufklärung, wer die Täter oder Auftraggeber waren, vorgelegen hätte.
Um diesen verhängnisvollen Trend zu stoppen, schlage ich daher analog zu den spanischen Waldbrandgesetzen vor, bei „Gesellschaftsbränden“ ebenfalls eine gesetzliche Sperrfrist von 30 Jahren einzuhalten, bevor es erlaubt ist, Gesetze zu ändern, die in grundlegende Rechte der Bürger eingreifen.
Diese Sperr- bzw. „Schamfrist“ würde sicherstellen, dass niemand aus solchen Anschlägen einen unmittelbaren Nutzen ziehen könnte. Sicher ist sicher. Der Bürger sagt Danke.
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Tags: Anschläge, Bundesverfassungsgericht, Schäuble, Überwachung, Vorratsdatenspeicherung, Waldbrand