Vaclav Klaus’ „Kollateralschaden“: das Völkerrecht. (Teil 3)

Der tschechische Staatspräsident hat Lissabon unterzeichnet und hat bekommen, was er wollte: Immer wieder hatte er für seine Unterschrift eine Aussetzung der Europäischen Grundrechte-Charta, die ja Bestandteil des Lissabon-Vertrags ist, als Vorbedingung gestellt. Wiederholt wurde von den Medien in diesem Zusammenhang das Stichwort „Benesch-Dekrete“ fallen gelassen und die Gefahr angeblich drohender deutscher Entschädigungsforderungen erwähnt, natürlich, ohne den historischen Hintergrund irgendwie zu erklären.

Edvard Beneš war der tschechoslowakische Staatspräsident, welcher im März 1946 die zuvor von der provisorischen Nationalversammlung gebilligten Beneš-Dekrete verkündete. Diese enteigneten und vertrieben über 3 Millionen Deutsche („Sudentendeutsche“) und ca. eine halbe Million Ungarn. Dabei kamen ca. 250.000 Deutsche zu Tode. Zwei Monate nach den Beneš-Dekreten wurden die Ermordungen gesetzlich als straffrei deklariert („Straffreiheitsgesetz“).

Sudetendeutsche 1946

Sudetendeutsche 1946

All das war natürlich auch schon damals nach dem Völkerrecht und den Genfer Konventionen rechtswidrig. Das Gutachten des Wiener Staatsrechtlers Prof. Felix Ermacora von 1990 (für die bayrische Staatsregierung) qualifizierte das Geschehen zudem als Völkermord, da er den Tatbestand der Absicht bei einem Staat erfüllt sah.

Völkermord oder Genozid, im bürgerlichen Strafrecht „Mord“, stellt seit den Katastrophen des 20. Jahrhunderts (z.B. dem Völkermord an den Armeniern, dem Holocaust, den Vertreibungen der Deutschen nach dem 2. Weltkrieg, ethnische „Säuberungen“, Bevölkerungs-“Transfers“ weltweit) das schlimmste Staatsverbrechen dar. Leider können solche Verbrechen bisher nur schwer geahndet werden, da es letztlich immer um das Recht des Stärkeren geht und so gut wie immer mit zweierlei Maß gemessen wurde und wird.

So bemüht sich ein Internationaler Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag (durch Beschluss des UNO-Sicherheitsrates geschaffen) zwar redlich, die Verantwortlichen für die ethnischen Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien anzuklagen und abzuurteilen, man hört jedoch nichts davon, dass nennenswerte Fortschritte erzielt worden seien, die Verantwortlichen des Angriffskrieges gegen den Irak vor Gericht zu stellen… Hierfür wäre der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag (IStGH) zuständig, der mit dem vorgenannten Sondergericht nicht zu verwechseln ist und durch einen internationalen Vertrag (Rom-Statut) gegründet wurde, den schon von 110 Staaten unterzeichneten. Die Liste der vehementen Gegner dieses Internationalen Gerichtshofes, der sich mit
•    Völkermord,
•    Verbrechen gegen die Menschlichkeit und
•    Kriegsverbrechen
befasst, wird, wen würde es Wunder nehmen, von den USA angeführt. Ebenfalls nicht beigetreten sind u.a. China, Russland, Nordkorea, Israel, Saudi-Arabien und, ja, Tschechien. Letzteres sah sich nach zähem Widerstand erst 2008 genötigt, das Rom-Statut anzuerkennen, da es den EU-Ratsvorsitz übernehmen sollte.

Die USA unterzeichneten zwar 2000 das Rom-Statut pro forma, zogen aber 2002 ihre Unterschrift wieder zurück und führten ein spezielles Gesetz gegen den IStGH ein, das dem US-Präsidenten erlaubt, falls ein US-Verantwortlicher in Den Haag angeklagt würde, diesen mit amerikanischer Militärgewalt „aus den Fängen“ des Internationalen Strafgerichtshofs zu befreien. Und so wird man weiterhin darauf warten müssen, dass der völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen den Irak geahndet wird, um nur eines der möglichen Anklageszenarien wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ zu nennen.

Auch die Europäische Menschenrechtscharta erlaubt weder Genozid noch entschädigungslose Enteignung. Nun könnte man fragen, warum dieses Thema denn überhaupt noch aktuell für Tschechien (oder Deutschland) ist und ob man die Vergangenheit nicht einfach „ruhen“ lassen sollte. Zum einen ist es so, dass Genozid nicht verjährt, zum anderen haben die Tschechen (und auch die Slowaken) die Vergangenheit nicht „ruhen“ lassen, sondern sie erneut bekräftigt und „aufgefrischt“.

Man könnte mit einigem Recht Deutschland in seinem Bemühen, die Vergangenheit nicht ruhen zu lassen, den Ungeist der Vergangenheit zu exorzieren, seine Verbrechen aufzuarbeiten und sowohl materiell als auch immateriell wiedergutzumachen als ein besonders ausgeprägtes Beispiel anführen. Die diesbezüglichen Bemühungen nehmen mit zeitlichem Abstand zum historischen Geschehen an Intensität und Unnachgiebigkeit sogar noch zu. Mutmaßliche Täter im hohen Greisenalter oder im Rollstuhl können keinesfalls mit irgendeiner Nachsicht wegen Senilität oder Gebrechlichkeit rechnen.

Mit ebensolchem Recht könnte man aber auch Tschechien (und die Slowakei) dafür kritisieren, für die Aufarbeitung einer Vergangenheit mit Genozid-Elementen bisher wenig unternommen zu haben: Ausnahme bleibt die Entschuldigung des tschechischen Staatspräsidenten Václav Havel für das Verbrechen der Vertreibungen – Taten, die er jedoch persönlich gar nicht zu verantworten hat, da der Täter ein Staat (die CSR) in der Vergangenheit war. Wesentlich wichtiger wäre eine offizielle Distanzierung von der Vergangenheit, sprich den Dekreten und dem Straffreiheitsgesetz von 1946 durch den heutigen tschechischen (und slowakischen) Staat gewesen.

Das Gesetz über die Konfiskation des Eigentums der Deutschen und Ungarn 1946 ist nach wie vor völkerrechtswidrig und das sog. „Straffreiheitsgesetz“ verstößt gegen geltende Rechtsnormen weltweit. Das sah auch das Europaparlament so. Es beanstandete in einer Entschließung vom November 2002, dass dieses Gesetz vom Standpunkt moderner Rechtsstaatlichkeit keinerlei Existenzberechtigung habe. Außerdem würden die ethnisch bestimmten Maßnahmen, die zur kollektiven Vertreibung und zur Zerstörung kollektiver Werte führten, eklatant gegen europäische Grundrechte und die gemeinsame Rechtskultur der Europäer verstoßen.

Das Problem ist nun, dass sich Tschechien keineswegs von der Vergangenheit distanziert hat, sondern im Gegenteil in einer mit großer Mehrheit im Parlament angenommenen Entscheidung Beneš noch mit dem Satz ehrte: „Edvard Beneš hat sich um den Staat verdient gemacht.“ D.h. der Rechtsbruch der Vergangenheit wird bestätigt, irgendeine Wiedergutmachung, in welcher Form auch immer, gar nicht erst erwogen. Auch das slowakische Parlament erklärte im September 2007 mit großer Mehrheit die Beneš-Dekrete für „unantastbar“.

Die tschechische Wirtschaftszeitung Hospodářké Noviny fügte am 25.9.2009 immerhin kritisch an: „Auf Grundlage der Dekrete waren die in der Tschechoslowakei lebenden Ungarn und die Sudentendeutsche kollektiv entrechtet, enteignet und später teilweise vertrieben worden…Der slowakische Politologe Miroslav Kusý bezeichnet den Schritt des slowakischen Parlaments im Interview mit Renata Havranová als großen Fehler: ‚Ich glaube, dass die negativen Reaktionen der Ungarn berechtigt sind. Es ist unangemessen, diesen alten Geist im 21. Jahrhundert wieder aus der Kiste zu holen. Für die Tschechen hat sich Václav Havel bei den Deutschen entschuldigt. Wir haben so etwas gegenüber den Ungarn nie getan. Dabei handelt es sich um einen ähnlichen Fall. Selbstverständlich wird der Parlamentsbeschluss die bilateralen Beziehungen verschlechtern, um die es ohnehin schon nicht zum Besten steht. Die Slowaken sollten sich bei den Ungarn entschuldigen.“

Und dieselbe Zeitung am 13.10.2009 kritisch: „…Věra Řiháčková und Lukáš Pachta vom Institut für europäische Politik Europeum [kommentieren] die Forderung des tschechischen Präsidenten Václav Klaus nach einer Bestandsgarantie für die Beneš-Dekrete vor einer Unterzeichnung des Lissabon-Vertrags. Damit will Klaus Tschechien vor möglichen Eigentumsforderungen der Sudetendeutschen schützen: ‚Es ist unstrittig, dass die Tschechen im Grenzland keine Angst um ihr ‘neues’ [von den Sudetendeutschen konfisziertes] Eigentum haben müssen. Die Dekrete gehören aber nicht zu den leuchtendsten Kapiteln unserer Geschichte. Es ist schändlich, dass auf ihrer Grundlage zu Unrecht auch unschuldige Menschen bestraft wurden. Es ist zumindest unglücklich, diese moralisch problematische Karte in einem Moment auszuspielen, in dem uns ganz Europa wegen der Ratifizierung von Lissabon genau im Auge hat… Dem Präsidenten konnte nichts Schlimmeres einfallen.’”

Václav Klaus möchte mit seiner Forderung einer Ausnahmeregelung für Tschechien bzw. der Aussetzung der Europäischen Grundrechts-Charta diesen „alten Geist des 21. Jahrhunderts“ nicht nur „aus der Kiste holen“, sondern ihn durch die Hintertür sogar in der EU wieder salonfähig machen.

Die Bundeszentrale für Politische Bildung zitierte dieselbe tschechische Zeitung am 19.10.2009 unter der Überschrift „Der Bazillus der Beneš-Dekrete“ zu Klaus’ Forderungen:
„Die Wirtschaftszeitung Hospodářké Noviny kommentiert die Aussagen des slowakischen Premiers Robert Fico, er wolle sich der Forderung des tschechischen Präsidenten Václav Klaus nach einer Zusatzklausel zum EU-Vertrag von Lissabon anschließen: ‘In Mitteleuropa kann niemand ohne Folgen mit dem Bazillus der Beneš-Dekrete spielen. Ficos Erklärung könnte nur der Anfang einer Epidemie sein. Es ist schwer vorstellbar, dass eine Garantie für Tschechien und die Slowakei in Ungarn keine Empörung hervorruft…Das alles beginnt an den aufgeblasene mitteleuropäischen Nationalismus des Jahres 2002 zu erinnern, als der damalige tschechische Premier Miloš Zeman die Sudentendeutschen als Fünfte Kolonne [Hitlers subversiv tätige Gruppierung] bezeichnet hatte, die bekommen hätten, was sie verdient hätten.’“

Von diesem tschechischen und slowakischen Kommentar ausgehend kann man sich an dieser Stelle fragen, ob der Ungeist  völkerrechtswidriger Vertreibungen heute in diesen Ländern wirklich erfolgreich gebannt worden ist, und was es mit der Behauptung des ehemaligen tschechischen Premiers auf sich hat, die Sudentendeutschen seien Hitlers „Fünfte Kolonne“ gewesen?

Als Israel zu Weihnachten 2008 den Gazastreifen angriff, hatte Tschechien ab Januar 2009 die EU-Ratspräsidentschaft inne. Mir klingen noch die unterstützenden Worte des tschechischen Außenministers Karel Schwarzenberg  an Israel im Ohr, mit den palästinensischen Terroristen aufzuräumen und seine umgehende alleinige Schuldzuweisung an die Hamas.

Die Palästinenser sind ein Volk, das seit 1949 Schritt für Schritt vertrieben und enteignet wird. Weder unzählige UN-Resolutionen noch die jüngsten Aufforderungen des amerikanischen Präsidenten haben dies aufhalten und die Expansion der illegalen Siedlungen beenden können. Im internationalen humanitären Völkerrecht ist für einen Genozid aber nicht die Schnelligkeit des Vorgehens, sonders vor allem die Absicht des Staates entscheidend. Ein weiteres ernüchterndes Beispiel für die Schwäche der internationalen Gemeinschaft, internationales Völkerrecht überall zu verwirklichen.

Schwarzenberg markige und im Hinblick auf die tschechische Vergangenheit unsensible Worte wurden aber noch getoppt vom den Auslassungen des tschechischen Ministerpräsidenten Miloš Zeman etwa anlässlich eines Staatsbesuches in Israel im Februar 2002. Die Anschläge vom 11. September lagen noch nicht lange zurück und waren von dem Nahoststaat dazu genutzt worden, von da ab alle Palästinenser mit den 19 mutmaßlichen arabischen Attentätern in einen Topf zu werfen und nur noch von palästinensischen „Terroristen“ zu reden. Zeman unterstützt diese Gleichsetzung begeistert und steuert noch einiges aus der tschechischen Geschichte dazu bei, um das Bild noch falscher zu machen: Man könne mit Terroristen nicht verhandeln. Das hätte die sog. „Appeasement-Politik“ gegenüber Hitler gezeigt. Zeman empfahl Israel die Vertreibung der Palästinenser, falls diese die Friedensbedingungen nicht akzeptierten. Das damalige Deutschland — Palästina heute?! Und Hitler wie Arafat und wie Jörg Haider. Jedenfalls erhielt Zeman in Israel uneingeschränkte Zustimmung zu seinen Worten. Staatspräsident Moshe Katzav sagte: „Wenn alle europäischen Staatschefs Zemans Einstellung hätten, dann würde es zu einer dramatischen Verringerung des Terrors kommen.“

Darüber hinaus wurde bekannte, dass Zeman gegenüber der Zeitung Haaretz in einem Interview den Israelis empfohlen hatte, mit den Palästinenser genauso zu verfahren wie die Tschechoslowakei 1946 mit den Sudetendeutschen, die Verbündete Hitlers gewesen seien.

Diese Aussagen sorgten natürlich in der deutschen Öffentlichkeit für Befremden und so behauptete Zeman gegenüber dem damaligen deutschen Außenminister Joschka Fischer einfach, Haaretz hätte seine Worte verdreht, was Fischer auch umgehend als Entschuldigung akzeptierte und betonte, die Beziehungen zwischen Prag und Berlin befänden sich auf solch einem hohen Niveau, dass sie durch solche Turbulenzen nicht tangiert werden könnten. Im übrigen hob Fischer die Besonderheit der Beziehungen zwischen Berlin und Tel Aviv hervor, die sich aus der Verantwortung Deutschlands für die Verbrechen des Zweiten Weltkrieges ergeben.

(Man hätte wie bei einem Schulaufsatz bei Fischer anmerken können: Thema verfehlt! Es ging um Herrn Zemanns Vertreibungsempfehlung.)

Fischer & Zeman

Fischer & Zeman

Der UN-Sicherheitsrat widmete sich in einer Sondersitzung vom 15.-16.Oktober aktuell der Menschenrechtssituation in Ostjerusalem und in den besetzten Gebieten. Insbesondere ging es um den abschließenden Bericht der UN-Fact-Finding-Comission zum Gaza-Krieg , der auf palästinensischer Seite 1400 Todesopfer gefordert hatte, unter der Leitung des südafrikanischen Richters Richard Goldstone (welcher aus einer zionistischen Familie stammt) .

Der Goldstone-Bericht sieht mögliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit in erster Linie begangen durch Israel, etwa durch Bombardierungen mit weißem Phosphor und Einsatz von Flechette-Munition (rasieklingenscharfe, pfeilchenartige Geschosse, die schreckliche Verletzungen verursachen u. international geächtet sind) aber auch durch die Hamas (menschliche Schutzschilde). Daher forderte er Israel, aber auch die Palästinenser, auf, diese Vorwürfe in den nächsten zwei Monaten offiziell zu untersuchen. Andernfalls fordert der Report, die Fakten vor den Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu bringen. Die Mitlieder des UN-Sicherheitsrates folgten diesem wichtigen und durch besorgniserregende Fakten begründeten Anliegen mit 25 Pro- zu 6 Kontra-Stimmen bei 11 Enthaltungen. Interessanterweise stimmte die Slowakei, die als Turnusmitglied Osteuropa vertrat, mit „Nein“ gegen die Annahme des Goldstone-Reports. (Hier ein Link zu einem sehr aufschlussreichen Interview zum Thema Einsatz der geächteten Waffen gegen Zivilisten

Es ist beschämend zu sehen, dass es überhaupt Länder gibt, die eklatante Völkerrechts- bzw. Menschenrechtsverletzungen nicht offiziell untersucht wissen wollen. Zum Glück befinden sie sich wenigstens in der Minderheit innerhalb der internationalen Gemeinschaft.

Es gibt eine interessante NGO namens „INTEREG“, die sich für die Rechte ethnische Gruppen und Regionalismus in Europa einsetzt. Die Organisation hat ca. 100 Mitglieder aus 19 Länder, darunter auch tschechische Politiker (Dr. Petr Pithart, Prag), UNESCO-Botschafter (Dr. Vladimir Lomeiko), Völkerrechtler, Historiker, Journalisten, die Diskussions- und Themenpapiere und Gesetzesvorlagen erstellen. Darüber hinaus fördert man aktiv die Völkerverständigung und Projekte in europäischen Grenzregionen. Dr. Rudolf Hilf, Sudetendeutscher und ebenfalls Mitglied dieser NGO, hat einige lesenswerte Texte zur deutsch-tschechischen Geschichte und zur völkerrechtlichen Lage eingestellt. Darin geht Hilf auch der Frage nach, ob die Sudentendeutschen tatsächlich pauschal als Hitlers Fünfte Kolonne bezeichnet werden können.

In dem nach dem Ersten Weltkrieg durch den Zerfall Österreich-Ungarns mit den Verträgen von Saint-Germain und Trianon neu entstandenen Staat der Tschechoslowakei fanden sich von Anfang an starke Minderheiten (ca. 3,5 Millionen Sudenten- und Karpatendeutsche) und eine halbe Mio. Ungarn gegenüber ca. 8 Mio. Tschechen und knapp 2 Mio. Slowaken, die sich in der jungen Demokratie an den Rand gedrängt sahen und z. B. nicht zur tschechoslowakischen verfassungsgebenden Nationalversammlung 1919 zugelassen wurden. Schon zu dieser Zeit wurden Stimmen laut, dass der neu entstandene Staat sich seiner Minderheiten entledigen sollte… Bis 1935 hatten die dortigen Deutschen mehrheitlich linke Parteien gewählt. Erst dann gewannen die rechten Parteien zunehmend an Einfluss, weil sie sich der misslichen Lage der Sudentendeutschen „annahmen“.

1938 führte der tschechoslowakische Staat zwei Mobilmachungen durch: Eine Probemobilmachung im Mai und eine Generalmobilmachung am 23.September 1938. Beide Male leisteten die Sudentendeutschen ihren Einberufungsbefehlen folge. Sie wandten sich also nicht gegen ihren „neuen“ Staat. Die Abtrennung des Sudetenlandes im September 1938 durch das Münchner Abkommens (Deutschland, England, Frankreich, Italien) war ein Beschluss auf Staatsebene, der von Hitler befohlene Angriff auf die Tschechoslowakei (Protektorat Böhmen-Mähren/ slowakische Staatsgründung unter dt. „Schutz“) vom März 1939 eine Aggression, für die sieben Jahre später Millionen Deutsche mit dem Verlust ihrer Heimat oder ihres Lebens bitter bezahlten.

Um was geht es also eigentlich bei der Forderung des europäischen Parlamentes (zu der es bekanntlich letztendlich nicht stand) von den Beneš-Dekreten abzurücken und der tschechischen (und slowakischen) Weigerung?

Rudolf Hilf legt das Dilemma sehr anschaulich auseinander: „…es gibt keinen Punkt in der Vergangenheit, zu dem zurückzukehren, sich beide Seiten friedlich einigen können.“ Aus völkerrechtlicher Sicht müsste einerseits von den Tschechen das Abrücken von der Vertreibung verlangt werden. Von den Deutschen andererseits die Garantie der Rechtssicherheit des heutigen Status Quo, da natürlich niemand daran denkt, die tschechische Realität zu verändern, die aber aufgrund eines Rechtsbruchs entstand. Zwei Prinzipien heben sich also gegenseitig auf.

Hilf schlägt vor, in dieser verfahrenen Situation statt wegzuschauen, aktiv zu werden, und zu versuchen, den Genozid in Mitteleuropa durch Beschreiten unkonventioneller Wege in einem beispielgebenden Modellversuch zu heilen: Dafür sollen in der deutsch-tschechischen „Euregio Egrensis“, einer berühmten Kurorteregion (Kalrsbad/Karlovy Vary, Marienbad/Marianské Láznĕ) mit 2 Millionen Menschen, ein Entwicklungsfond geschaffen werden, der durch beide Staaten mit Kapital ausgestattet wird. Der tschechische Staat würde in etwa den Betrag einbringen, den er durch die Konfiszierung deutschen Eigentums bekommen hat, der deutsche Staat brächte den gleichen Betrag ein. Danach hätte die heutige tschechische Bevölkerung die Möglichkeit zum Erwerb diese Obligationen zu günstigen Bedingungen und die aus der Region stammenden Sudentendeutschen bekämen Obligationen in Höhe ihrer Verluste übertragen. Hilf zitiert die Neue Zürcher Zeitung (8.8.1992) zu diesem von ihm vorgeschlagenen Modellversuch: Titel: „Ost-West-Verständigung im Kleinmodell“: „Alle Ansprüche entpersonalisiert und sinnvoll abgegolten; niemand müsste neue Forderungen befürchten.“ Mit den Worten des geistigen Vaters des Euregio-Projekts: Rudolf Hilf: „Sudentendeutsche und Tschechen würden in einem neuen gemeinsamen Projekt vereint.“

Ob dieser sinnvolle konkrete Vorschlag noch einmal eine Chance bekommen wird, die Vergangenheit mit ihren Völkerrechtsverletzungen zu heilen und der Völkerverständigung heute aktiv zu dienen , wage ich nicht zu sagen. Wie es aussieht, sind für den neuen, mit sich selbst beschäftigten Superstaat EU Menschenrechts- und Völkerrechtsfragen ohnehin sekundär und sind bereits jetzt als Kollateralschaden am Wegesrand liegen geblieben.
(siehe auch mein Blogbeitrag zur Wiedereinführung der Todesstrafe in der EU).

Die spanische linksgerichtete Tageszeitung El Pais interpretierte am 4.11.2009 Klaus’ lange Weigerung Lissabon zu unterzeichnen mit dem Hinweis auf mögliche Entschädigungsforderungen Sudetendeutscher vor dem Europäischen Gerichtshof noch ganz anders: Als reinen Populismus. El Pais zitiert tschechische Politiker, die sich über Klaus lustig machen. Er habe mit der Erwähnung des Zauberwortes „Sudeten“ nur seine Landsleute hinter sich scharen wollen. Kaum hätte er das Wort gesagt, hätten zwei Drittel seiner Landsleute plötzlich hinter ihm gestanden. (Ein Argument mehr, dieses Thema der politischen Polemik zu entziehen und seriös auf eine politische Tagesordnung zu setzen, wie Dr. Rudolf Hilf es angeregt hat.)

Über das frühere Karlsbad, wo einstmals sieben von zehn Einwohnern Deutsche waren, schreibt El Pais: „Jetzt ist fast alles in den Händen von russischem Kapital. Ein Gutteil der Hotels, die Bekleidungsgeschäfte, die Juwelierläden sind Eigentum von Unternehmern aus Moskau. In den Straßen gibt es russische Schilder.“

Diesen Beitrag mit Anderen teilen: Diese Icons verlinken auf Bookmark Dienste bei denen Nutzer neue Inhalte finden und mit anderen teilen können.
  • Facebook
  • Technorati
  • MySpace
  • LinkedIn
  • Webnews
  • Wikio DE

Tweet

Tags: , , , , , , , ,

8 Antworten zu “Vaclav Klaus’ „Kollateralschaden“: das Völkerrecht. (Teil 3)”

  1. Walter Nänny sagt:

    “Die Palästinenser sind ein Volk”

    Diese Behauptung ist völlig FALSCH!
    Nach dem Jahr 70, als die Juden durch die Römer aus Israel vertrieben wurden, hatten Araber diesen Landstrich besiedelt. Die Besitzer waren Muftis und Scheiche in Raid und Bagdad. Die Bewohner waren schlechte Pächter von diesem Land.
    Hinzu kamen Leute aus Aegypten, die abgeschoben wurden, und sich im Gazastreifen angesiedelt hatten. Es waren, und sind es Heute noch - Extremisten, welche Aegypten bedroht hatten.

    Schliesslich kauften die Juden grosse Landstriche den Muftis und Scheichen in Riad und Bagdad ab. Zudem kauften sie auch Land von den Beduinen, hatten aber diese auf dem Land zur Bewirtschaftung belassen.

    Somit gibt es auch keine “bestzten Gebiete”, wie es die Europäer immer wieder behaupten. Wenn Israel einige Gebiete annektiert hat, dann gilt diese Annexion gegenüber den wirklichen Besitzern in Riad und Bagdad, und NICHT gegenüber den “Palästinensern”!!
    Doch diese Besitzer waren froh, dass sie diesen “unfruchtbaren” Landstrich an die juden los werden konnten.

    Heute behaupten die Leute, die man fälschlicherweise “Palästinenser” nennt, sie hätten einen Staat gehabt, was aber eine völlig falsche Behauptung und eine diffame Unterstellung gegen Israel ist!! - Doch die antiisraelischen Europäer verbreiten diesen Unsinn bewusst und mit antisemitischem Hintergrund - Jedoch werden sie ihre üblen Unterstellungen eines Tages schwer sühnen müssen…

    Die Römer nannten diesen Landstrich “Philistäa”. Daraus entwickelte sich “Palästina”.

  2. Emil sagt:

    Kein Wort über staatsnegativistische Einstellung der deutschen Bevölkerung während der 20er Jahre der ersten Republik, kein Wort über den blinden Gefolgswahn der Hehnlein-Partei und den “Sudetendeutschen”. Kein Wort darüber, dass in der BRD Millionentransfers an die “Vertriebenen” gingen.

  3. Friederike Beck sagt:

    Natürlich nicht, man kann nicht alles besprechen. Damals wollte halt niemand in einem Vielvölkerstaat leben. Jedoch: Ich bin nicht der Meinung, dass sich irgendeine Bevölkerung einen Genozid durch “Fehlverhalten” legal “verdienen” kann. Entweder das Völkerrecht gilt universal oder gar nicht. Da gibt’s keine Mittelwege. Freundliche Grüße

  4. rubezahl sagt:

    Zunächst meine Anerkennung zu Ihrer hervorragenden Analyse!

    Ich habe als Altösterreicher aus dem Sudetenland das Trauma der ersten, der sogenannten “wilden Vertreibung” persönlich erlebt. So interessant der von Dr. Hilf vorgeschlagene Modellversuch in der Euregio Egrensis auf den ersten Blick auch erscheinen mag, er würde heute an der unüberwindlichen emotionalen Hürde scheitern, daß Deutsche (Altösterreicher) und Tschechen in einem tschechischen Staat nie wieder koexistieren könnten.

    Übrigens: Wie kommt “Emil” zu der kühnen Behauptung, daß in der BRD Millionentransfers an die Vertriebenen gegangen sind? Ich habe die ersten Jahre nach der Vertreibung in Bayern verbracht und danach in Österreich. Außer einer lächerlichen “Haushaltshilfe” vom österreichischen Staat, um sich ein paar Kochtöpfe oder Brennholz kaufen zu können, haben WIR bis heute weder irgendeine Unterstützung noch eine Entschädigung erhalten. Aber dafür kassiert der Vertreiberstaat zusätzlich zu seinem Jahrhundertraub seit Jahren -zig Milliarden an “Strukturhilfen”, die ja auch von den beraubten Vertriebenen aufgebracht werden müssen!

  5. Friederike Beck sagt:

    Ich kann verstehen, dass Menschen aus der Erlebnisgeneration da vielleicht emotional überfordert wären. Dies kann aber keinesfalls für die nachfolgenden Generationen gelten, schon gar nicht, wenn wir Europa irgendwie ernst nehmen wollen (wenn auch nicht unbedingt in Form des uns angetragenen Superstaats.) Ich denke, es gibt von Mensch zu Mensch sowieso keine Probleme, schon gar nicht im Geiste der Wahrheit, um die man sich zumindest bemühen sollte, weder in Tschechien noch in Polen oder anderswo. Das Problem sind eher Regierungen, die alte Wunden systematisch instrumentalisieren, um damit Tagespolitik machen zu können, wie das mit Klaus u. auch in Polen im Fall Steinbach geschehen ist. Dass der von Dr. Hilf vorgeschlagene Vorschlag kaum Chancen hat, ist mir natürl. klar, leider. Aber es ist halt ein Armutszeignis, dass man mitten in Europa nicht aus einer klassischen Aposie, d.h. Auswegslosigkeit, in der sich 2 Prinzipien zuwiderlaufen, einen Ausweg finden könnte — gerade mit Blick auf die zunehmenden Flüchtlingsprobleme, die unsere Welt hat. Da wird nur eine Chance vertan: Denn wenn sowas zwischen Deutschen u. Tschechen klappen würde, wäre das beispielgebend.

  6. Friederike Beck sagt:

    Ich denke, hier liegt ein Grundirrtum vor: das Völkerrecht bezieht sich nicht nur auf Staaten, sondern generell auf Ethnien, egal ob diese Staatlichkeit haben oder innerhalb eines Staates mit anderen Ethnien zusammen leben. Archäologen haben nachgewiesen, dass Palästina immer durchgehend besiedelt, also nie aufgegeben oder eine menschenleere Wüste war. Tatsache ist, dass nach Ende der türkisch-osmanischen Herrschaft 1917 Großbritannien ein Mandat des Völkerbundes hatte, das im Mai 1948 endete. 1947 hatte die UNO einen Teilungsplan, der eine Heimstatt für die Juden vorsah. Noch vor der israelischen Staatsgründung 1948 begannen jedoch Vertreibungen und Zerstörungen von palästinensischen Dörfern. Insgesamt gibt es nach UNO-Statistiken im Endergebnis auch durch den anschließenden israel. Unabhängigkeitskrieg (Mai 48-Juli 1949) 800.000 palästinensische Flüchtlinge. Das es besetzte Gebeirte gibt, ist nicht eine Erfindung irgendwelche Europäer, sondern die Ansicht der int. Staatengemeinschaft, die in unzähligen UN-Resolution aufgefordert hat, sich aus diesen Gebeiten zurückzuziehen.

  7. rubezahl sagt:

    Das seit 64 Jahren bestehende Problem des Völkermordes an dreieinhalb Millionen deutschsprachigen Bewohnern des Sudetenlandes mitten in Europa ist erst durch die Haltung der EU ausweglos geworden. Der damalige Erweiterungskommissar Günter Verheugen hat sich 2004 dem massiven Druck der Wirtschaftslobby gebeugt und mit einem juristischen Taschenspielertrick (bestelltes Frowein-Gutachten) trotz Weiterbestandes der Vertreibungs- und Straffreistellungsdekrete die BEDINGUNGSLOSE Aufnahme Tschechiens erzwungen. Wie Sie selbst schreiben, sind dabei die Menschen- und Völkerrechte als Kollateralschaden am Wegesrand liegengeblieben und gemeinsam mit rund einer Viertelmillion ermordeter Zivilisten verscharrt worden.

    Vollends als Schande der “EU-Wertegemeinschaft” hat sich die Erfüllung der jüngsten Klaus’schen Erpressung durch 27 Staats- und Regierungschefs (!) erwiesen, die einer neuerlichen Billigung der ethnischen Säuberung und des Jahrhundertraubes gleichkommt, nur um endlich den Reformvertrag unter Dach und Fach zu bringen. Die erpreßte Ausnahmeklausel beweist, daß Menschen- und Grundrechte auch in unserem hehren abendländischen Kulturkreis keine universelle Gültigkeit besitzen.

    Die Ausweglosigkeit, die keineswegs nur für die Erfahrungsgeneration, sondern auch für die Erbengenerationen gilt, ist erst dadurch entstanden, daß neben dem seit 2004 bestehenden Ausschluß zwischenstaatlicher Regreß-Forderungen jetzt auch alle Individualklagen blockiert sind, auf die bislang weder Staaten noch Landsmannschaften Einfluß nehmen konnten und die Vaclav Klaus wie der Teufel das Weihwasser fürchtet.

    Das zwingende Völkerrecht verlangt bei Genozid zumindest materielle Wiedergutmachung durch Restitution oder Entschädigung, wie sie ja auch bei Naziverbrechen von Deutschland und Österreich tausendfach geleistet wird. Noch wichtiger aber ist, daß nach derartigen Menschheitsverbrechen echte und dauerhafte Versöhnung nur nach angemessener Entschädigung für die riesigen Enteignungsverluste möglich ist. Wole Soyinka, Literatur-Nobelpreisträger 1986 aus Nigeria, setzt sich in seinem Buch “Die Last des Erinnerns” mit der Problematik der Wahrheit, der Versöhnung und der Wiedergutmachung jeglichen Unrechts auseinander: “UM VERSÖHNUNG ZU GARANTIEREN; MUß WIEDERGUTMACHUNG GESCHEHEN!”

  8. Friederike Beck sagt:

    Besten Dank für Ihre ausführliche Stellungnahme. Die Rolle Verheugens ist typisch: Für das deutsche EU-Personal sind Fragen des Völkerrechts, die sich aus dem Genozid an den deutschsprachigen Bewohnern der ehem. CSR ergeben, offensichtlich nur eine Art “Geschichtsmüll” u. eine Hindernis auf dem Weg in den neuen wunderbaren Superstaat, das es wegzukicken gilt. Leider wird daran aber deutlich, dass die EU grundsätzlich nicht an Fragen des Menschen- oder Völkerrechts interessiert ist. Wer das für die Vergangenheit nicht ist, ist’s auch nicht in Zukunft.
    Den Vorschlag des “Entwicklungsfonds” von Dr. Hilf fand ich deswegen so attraktiv, weil er aus der ausweglosen Situation einerseits den Genozid nicht anzuerkennen, andererseit aber der heute dort ansässigen Bevölkerung Rechtssicherheit zu geben, einen interessanten Ausweg aufzeigte.Es hätte der Politik gut zu Gesichte gestanden, diesen einmal auf seine Gangbarkeit zu prüfen — denn das hätte ein Erfolgsmodell auch für andere Plätze auf dieser Welt werden können. Eine vertane Chance also.
    Ansonsten finde ich (als Nichtbetroffene), dass die Vertriebenen den großen Fehler begingen, sich in Dtld. an die CDU zu binden und sich über Jahrzehnte als Stimmvieh gebrauchen zu lassen. Sattdessen hätten sie sich fern jeder Parteibindung die besten Völkerrechtler suchen und Wege aus der beschriebenen scheinbar ausweglosen Situation erarbeiten sollen. Sie könnten vielleicht heute international gefragte “Experten” auf diesem Gebiet sein, statt von der Politikerkaste auf den Abfallhaufen gekippt zu werden (siehe Fall Steinbach), nachdem der “Mohr” seine Schuldigkeit wohl getan hat.

Eine Antwort hinterlassen