ESM oder die bevorstehende Entkernung der Rechte des Bundestages

Deutscher Bundestag im Reichstag (Bild: Wikimedia Commons)

Deutscher Bundestag im Reichstag (Bild: Wikimedia Commons)

Angesichts der Schuldenkrise in Europa schlug SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier dieser Tage die Ernennung eines gemeinsamen Euro-Finanzministers vor. „Die Zeit der nationalen Lösungen ist vorbei. Europa braucht eine gemeinsame Wirtschafts- und Finanzpolitik – und einen Euro-Finanzminister, der dieser Politik ein Gesicht gibt“, so Steinmeier.

An Frank-Walter fand ich bisher nur eins gut: Dass er seiner Frau eine Niere spendete. Das verdient Respekt.

Der zitierte Vorschlag zeigt, dass Steinmeier, der wandelnde „Büroschrank“, eifrig an der Agenda derer werkelt, die die Krise auslösten, um daraus maximalen Nutzen zu ziehen – statt zur Verantwortung gezogen zu werden.

Schon der Satz „Die Zeit der nationalen Lösungen ist vorbei“ ist absolut falsch, wie ein Blick auf den Atomausstieg Deutschlands deutlich macht – oder hat man irgendetwas davon gehört, dass der Atomausstieg von weiteren EU-Ländern oder auf EU-Ebene betrieben würde?

Bedrohlich sind diese und ähnlich lautende Forderungen jedoch deswegen, weil sie Hand legen an das Herzstück des Parlamentarismus und damit der Demokratie. Gemeint ist das Haushaltsrecht der Parlamente der einzelnen EU-Mitgliedsstaaten, das den einzelnen Staaten im Zuge der Euro-Krise aus der Hand geschlagen werden soll zugunsten eines zentralen Brüsseler-EU-Finanzministeriums, in dem ein demokratisch nicht bestellter Kommissar das Sagen haben wird.

Erinnern wir uns: Das EU-Parlament hat nicht einmal ein Gesetzesvorschlagsrecht (Initiativrecht), und ist damit im Prinzip ein Abnickverein für Gesetze, die es von der EU-Kommission vorgelegt bekommt …

Das Haushalts- oder Budgetrecht ist eines der wichtigsten Rechte eines Parlamentes –  wenn nicht das wichtigste überhaupt. Mit diesem wird Politik gemacht oder eben nicht: Denn ohne Geld läuft nichts …. Das Parlament legt fest, wo die Prioritäten sind, es bestimmt damit die Richtung und Gewichtung der Politik. (In Deutschland ist es so, dass der Bundeshaushalt (nach Art. 110 GG) traditionell in Form eines Bundesgesetzes – ohne Zustimmung des Bundesrates – beschlossen wird.) Ein Parlament ohne ein klares Budgetrecht ist daher seinen Namen nicht (mehr) wert.

Seit 1814 gaben sich nach Auflösung des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation durch  Napoleon 1806 (und der Gründung des Deutschen Bundes 1815) einige deutsche Länderverfassungen, da der Ruf nach politischer Teilhabe immer lauter wurde. Jedoch hatte die Volksvertretungen kein Budgetrecht, waren also eigentlich nur Debattierclubs. Erst ab den 1820er-Jahren erhielten einige deutsche Landtage Zustimmungsrecht zu den Staatsfinanzen.

Was im Rahmen von Lissabon und dem angesteuerten EU-Finanzministerium geplant ist, ist nichts anderes, als die europäischen Nationalstaaten zurückzustoßen auf das Niveau von vor beinahe 200 Jahren: als Parlamente lediglich Debattier- oder  Zustimmungsclubs waren.

Wie sah es in der Reichsgründungsverfassung von 1871 (Bismarcksche Reichsverfassung) mit dem Haushaltsrecht des Reichstages aus? Der Reichstag hatte mit dem Haushaltsgesetz (Art. 69) ein wichtiges Instrument in den Hand, um Enfluss auszuüben: Der Etat des Deutschen Reiches musste jeweils durch ein Haushaltsgesetz bewilligt werden. D. h. vor Beginn eines Haushaltjahres war der erste Reichkanzler Otto v. Bismarck gezwungen, dem Parlament alle geplanten Einnahmen und Ausgaben zur Bewilligung vorlegen. Der Reichstag  musste darüber beraten und den Haushaltsplan als Gesetz beschließen.

Das war ein wichtiges Gegengewicht gegen die damals noch recht frei schaltende und waltende Regierung, sprich Bismarck und Kaiser Wilhelm. Denn der Reichskanzler musste sich für seine Politik noch nicht verantworten (das wurde erst im Oktober 1918 (in der sog. „Oktoberverfassung“ eingeführt), er war dem Parlament noch nicht rechenschaftpflichtig und versuchte immer wieder am Parlament vorbei zu agieren.

Erst die Weimarer Verfassung schaffte diese Möglichkeit ab und legte das Budgetrecht vollständig in die Hand des Reichstages. Die Reichshaushaltsordnung von 1922 blieb im Prinzip bis 1970 Leitfaden der deutschen Haushaltspolitik.

Was machten die Nazionalsozialisten 1933 nach der Machtergreifung als erstes? Sie nahmen dem Reichstag das Haushaltsrecht weg! Hitler und seine Regierung planten und bewilligten sich von nun an selbst den Etat.

Mit Gründung der Bunderepublik 1949 kehrte man im Prinzip wieder zu den Reichsgesetzen von 1922 zurück und hielt sich bis 1970 auch daran: Einnahmen und Ausgaben mussten zu Beginn eines Rechungsjahres geplant und dem Parlament zur Bewilligung vorgelegt werden. Der Haushalt musste ausgeglichen sein. Lang ist es her! Danach kam die Haushaltsreform …

Wie sieht es in Brüssel mit dem Haushaltrecht aus? Das demokratisch nicht ausreichend legitimierte Europäische Parlament, das keine Gesetze entwerfen und einbringen kann, bildet zusammen mit dem Ministerrat (besteht aus von den einzelnen Regierungen frei bestimmten Ministern) die „Haushaltsbehörde“. Die EU-Regierung, nämlich die Europäische Kommission, legt einen Haushaltsentwurf vor, der dann vom EU-Parlament und Ministerrat gemeinsam beschlossen wird – eine Formalität. Es können allenfalls Änderungen beschlossen werden; dass ein Haushaltsentwurf „gekippt“ würde, ist nicht vorgesehen und kam auch noch nie vor. Im hochdotierten EU-Parlament gibt es nämlich keine „Opposition“, die diesen Namen verdienen würde, wie bei den den nationalen oder Bundesländerparlamenten …

Ein zusätzliches faktisches EU-Finanzministerium, was die einzelnen Nationalstaaten praktisch entmachten würde, zeichnet sich schon am Horizont ab: Es wird aus dem Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) erwachsen – so ist es zumindestens geplant, wenn nicht noch etwas dazwischenkommt. Der ESM soll ab 2013 permanent eingerichtet werden, der Bundestag soll (über sein eigene Entmachtung) schon nach der Sommerpause abstimmen.

Vorgesehen ist ein permanenter Rettungsschirm für defizitäre EU-Staaten bzw. deren private Gläubiger. Deutschland wäre mit fast einem Drittel beteiligt. Vorgesehen sind momentan 700 Milliarden Euro, von denen 21,7 Milliarden von Deutschland sofort einzuzahlen wären. Dazu kommt eine Bürgschaft Deutschlands in Höhe von 168,3 Milliarden Euro.

Damit wird der ESM zu einer machtvollen Finanzbehörde, auch wenn er sich vorläufig noch etwas bürokratisch „ESM-Verwaltungsrat“ nennt. Dieser Verwaltungsrat, dessen Mitglieder aus allen EU-Staaten kommen, entscheidet, wohin im einzelnen die Milliarden fließen – und zwar mit einfacher Mehrheit.

Das wäre dann das Ende des über Generationen von unseren Vorfahren hart erkämpften Haushaltrechts des Parlamentes. Der ESM-Verwaltungsrat könnte sich mit deutschen Steuergeldern ohne Umweg über den Bundestag bedienen, der Bundestag hätte damit keinerlei Kontrolle mehr über die Steuergelder seiner Bürger!

Schon einmal haben die Deutschen in ihrer Geschichte einer Machtergreifung zugesehen. Steht uns also wieder eine Abschaffung des demokratischen Haushaltsrechts der Parlamente durch die ESM-Hintertür in Deutschland (und allen EU-Ländern) bevor – wie weiland 1933?

Auf das Bundesverfassungsgericht wird kein Verlass sein: Es ist nach dem Parteienproporz von den Politikern beschickt worden, die jetzt gerade unsere Zukunft verspielen. Gewaltenteilung? Unabhängigkeit?

Noch weniger ist zu erwarten, dass die Parlamentarier sich nach der Sommerpause diesem EU-Super-Finanzministerium „ESM“, diesem geplanten Finanz-Sadomasochistenspiel, verweigern – so steht zu fürchten.

ESM, d. h. der dauerhafte Transfermechanismus ist für Deutschland existenzgefährdend. Das Parlament wird damit eines Kern-Rechtes beraubt, für das vergangene Generationen 200 Jahre lang gekämpft und gearbeitet haben.

Ein neues dunkles Zeitalter, das des Finanzfeudalismus, taucht am Horizont auf!

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2 Antworten zu “ESM oder die bevorstehende Entkernung der Rechte des Bundestages”

  1. M.Gatzke sagt:

    ESM oder die bevorstehende Entkernung der Rechte des Bundestages
    ——-
    Das ist ein Ermächtigungsgesetz- vergleichbar mit dem von 1933.
    Wenn es so durchgeht wie geplant, dann haben wir die Finanzhoheit über unsere Nation verloren.
    Dann gute Nacht.
    Wer die Hoheit über das Geld- die Währung nicht mehr hat, hat gar nichts mehr, jede nationale Geldwirtschaft ist dann vorbei.
    Ausgliefert, verschachert und verkauft.
    Somit erübrigt sich auch jeder weiter Gang zur Wahlurne, wäre nur noch verschwendetete Zeit.
    Die kommende Diktatur lässt schon mal grüßen. Die Vorboten sind überall sichtbar.

  2. Claus sagt:

    Völlig richtig dieser Artikel. Nicht auszudenken wenn dieses Szenario Wirklichkeit würde.
    Es reicht ja schon, dass wir in der EU die führenden Personen wie v. Rompeu oder Ashley und Baroso nicht vom Bürger gewählt sind sondern Sprachrohr der Banken und Konzerne.

    Wenn dies hier in die TAt umgesetzt würde, könnten sich diese Banken und Konzerne ohne Mühe an den Steuergeldern der EU Bürger bedienen.
    Der Korruption wäre damit Tür und Tor geöffnet.
    Schon heute wird der Bürger schon durch Stützung von EU Staaten systematisch immer mehr verarmt. Der Mittelstand immer mehr abgebaut.
    Die eingentlichen Stützen einer demokratischen Gesellschaft fallen Oligarchen Strukturen zum Opfer.

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