Dem thüringischen Innenminister Jörg Geibert (CDU) will nicht einleuchten, wie ein braunes Trio seit 1998 „untertauchen“ konnte. Recht hat er. Wir leben schließlich in einer Zeit, in der wir ununterbrochen Fingerabdrücke hinterlassen: Telefon, Handy, Konten, Internet … Andererseits: Geibert ist oberster Verfassungsschutz-Kontrolleur. Er sollte somit noch am ehesten in der Position sein, sich Informationen zu verschaffen …
Der Skandal: Die drei Rechtsextremen (Böhnhardt, Mundlos und Zschäpe) aus Jena konnten 1998 trotz eines Haftbefehls und der Beobachtung durch den thüringischen Landesverfassungsschutz untertauchen. Als Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ sollen sie zwischen 2000 und 2007 im ganzen Bundesgebiet zehn Morde begangen haben. Zudem wird geprüft, ob sie für weitere Anschläge mit mehreren Schwerverletzten verantwortlich sein könnten. Eine Kommission mit einem ehemaligen hohen Richter an der Spitze soll Licht ins Dunkel bringen.
Der Spiegel berichtet dazu am 15.11.2011: „Gerhard Schäfer war von 1989 bis 2002 Richter am Bundesgerichtshof (BGH), zuletzt leitete er den ersten Strafsenat. ‚Als Sachverständiger des Parlamentarischen Kontrollgremiums des Bundestags könne Schäfer einschlägige Erfahrungen als Aufklärer vorweisen‘, sagte Geibert.“
Der Spiegel-Artikel weiter:
„Die Aufgabe der Kommission sei ‚die lückenlose Aufklärung‘ des Vorgehens des Verfassungsschutzes und der anderen Sicherheitsbehörden in Thüringen. Wer die Beisitzer und Mitarbeiter des Vorsitzenden Schäfer sein werden, steht noch nicht fest. Das Gremium soll auf alle Akten Zugriff erhalten, die dem Ministerium zur Verfügung stehen.“
… Die dem Ministerium zur Verfügung stehen … Wer den vorangegangenen Beitrag zum Thema gelesen hat, weiß, dass entscheidende Akten verschwunden sein dürften …
26. Januar 1998: Hausdurchsuchung in Jena in einer Garage des Trios Uwe Mundlos/Uwe Böhnhardt/ Beate Zschäpe, in der offenbar mit Sprengstoff hantiert wurde. Zum Vorschein kommen vier Rohrbomben mit 1,4 kg militärischem TNT Sprengstoff. Ein kleiner Teil des Sprengstoffs passte angeblich zu den 38 kg Dynamit, die bereits 1991 aus einem Bundeswehr-Depot im thüringischen Großeutersdorf verschwunden waren.
Während also die Polizei das „Bombenlabor“ durchsuchte, tauchten die Drei ab und wurden nicht mehr gesehen – bis zum 4.11.2011 – angeblich. Hauptsächlich sollen sie allerdings im sächsischen Zwickau „im Untergrund“ gelebt haben und von dort aus ihre Straftaten begangen haben.
Oder auch so: „Böhnhardt wurde laut Sippel [Thomas Sippel = seit 2000 Präsident des thüringischen Landesamtes für Verfassungsschutz] über die Maßnahme informiert, worauf er sich in sein Auto setzte und davonfuhr.“ In den Untergrund sozusagen. Interessant: Böhnhardt wurde also informiert. (Quelle: MDR-Dokumentation der Sitzung des Innenausschusses des Deutschen Bundestages v. 21.11.2011 )
„Abgetaucht“, „Untergrund“? Der MDR hatte recherchiert und berichtete:
„Das Thüringer Landeskriminalamt hatte offenbar kurz nach dem Untertauchen der Jenaer Terror-Zelle im Jahr 1998 die konkrete Möglichkeit für einen Zugriff auf die Gruppe. Nach Informationen des MDR THÜRINGEN lag für einen Zugriff in Chemnitz ein Einsatzplan des Thüringer Spezialeinsatzkommandos (SEK) der Polizei vor. Nach MDR-Recherchen hatten Zielfahnder des Landeskriminalamtes die drei zwischen 1998 und 1999 in Chemnitz aufgespürt. Das SEK wurde daraufhin in Alarmbereitschaft versetzt. Kurz bevor die SEK-Beamten in Richtung Sachsen aufbrechen wollten, wurde der Einsatz abgebrochen. Auch die Zielfahnder sollen auf Weisung des LKA wieder zurückgeholt worden sein.“ Das gab böses Blut …
Der MDR weiter:„Aus LKA-Kreisen wurde dem MDR THÜRINGEN bestätigt, dass es danach massive Beschwerden der damals beteiligten Beamten gegenüber der Amtsleitung gab. Daraufhin soll es ein Gespräch zwischen hohen Vertretern des Thüringer Innenministeriums und den betroffenen Polizisten gegeben haben. Ob die Beamten dabei über den Grund des Abbruchs informiert wurden, ist nicht bekannt.“
Interessant: Das Inneministerium war – wie es gesetzlich vorgesehen ist – die letzte Instanz für das Vorgehen gegen bzw. den Umgang mit dem Trio. Es mutet daher heute merkwürdig an, wenn der Thüringische Innenminister sich überrascht gibt. Sicherlich wurde damals über die Beschwerde des LKA mindestens eine Aktennotiz angefertigt und damit auch dokumentiert, dass man genau wusste, wo die drei rechtsextremen Wirrköpfe zu finden waren. Oder gehören diese Akten zu den Verschwundenen?
Und nochmals der MDR:
„Der frühere Verfassungsschutzpräsident Helmut Roewer hatte dem MDR THÜRINGEN gesagt, dass er vom damaligen Innenminister Richard Dewes den Auftrag erhalten habe, eine Zielfahndung nach den drei flüchtigen Bombenbauern einzuleiten. Offen ist, ob zwischen diesem Auftrag an den Geheimdienst und dem Abbruch der Polizei-Aktion ein Zusammenhang besteht.
Das Thüringer Landeskriminalamt teilte mit, die Zielfahnder hätten in den Jahren 1999 und 2000 zu keinem Zeitpunkt Kenntnis von dem konkreten Aufenthaltsort der Neonazis gehabt. Deshalb sei auch kein Einsatz eines Spezialeinsatzkommandos für eine Festnahme in Chemnitz geplant gewesen. In einer zweiten Mitteilung ließ das LKA rund eine Stunde später wissen, diese Aussage gelte auch für das Jahr 1998.“
Wie können diese Ungereimtheiten interpretiert werden? Vorläufig so, dass man seitens der Behörde (LKA) Löcher in der Version der Geschichte rasch wieder stopfen möchte? Wurde die Festnahme des Trios auf Bitten des Verfassungsschutzes gestoppt?
2007: Das Trio wird aus der Fahndung genommen. Warum?
25.4.2007: Polizistinnenmord Heilbronn, ein Polizist schwerverletzt.
3.10.2008: Demo in Geithan bei Leipzig, der Verfassungsschutz filmt alles, ein Lokalreporter macht ein Foto von Beate Zschäpe, bei ihm wird kurz darauf eingebrochen.
Gleich zu Beginn der skandalträchtigen Enthüllungen konnte man in der Tagespresse lesen, im Schutt des gesprengten Hauses in Zwickau seien „legal illegale Papiere“ des Trios aufgetaucht (mittlerweile werden diese als „Fälschungen von Laien“ erklärt!):
BILD fragte am 13.11.2011: „Haben Verfassungsschützer den rechtsradikalen Mördern mit Ausweispapieren geholfen? Fest steht: Im abgebrannten Unterschlupf der rechten Terrorbande in Zwickau entdeckten Polizeifahnder nach BILD-Informationen ‚legale illegale Papiere‘ der Täter.
Hans-Peter Uhl, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zu BILD: ‚Solche Papiere erhalten im Regelfall nur verdeckte Ermittler, die im Auftrag des Nachrichtendienstes arbeiten und vom Nachrichtendienst geführt werden. Das heißt: die in enger Zusammenarbeit mit dem Nachrichtendienst agieren.‘“
Mit dieser Information bekam der Skandal eine neue Dimension.
Nach den anfänglichen Berichten wurde die Frage einer nachrichtendienstlichen Tätigkeit plötzlich nur noch auf Beate Zschäpe konzentriert. Bei „Netzticker“ las man über das Rätselraten, ob die einzige Überlebende Beate Z. zeitweilig auch als Informantin der Sicherheitsbehörden gearbeitet hat:
Es „sei gleichzeitig offen, ob die Landeskriminalämter Aussagegenehmigung seitens der Landesinnenminister für eine Unterrichtung des Bundestags-Innenausschusses Mitte dieser Woche erhalten. Nach Informationen des Blatts [Leipziger Volkszeitung] gibt es aus der Zeit zwischen 1998 und 2011 einen Hinweis, offenbar des thüringischen Landeskriminalamtes, wonach Z. staatlicherseits ‚gedeckt‘ sei.“
Den ersten Satz muss man sich auf der Zunge zergehen lassen! Das thüringische Innenministerium mauert, indem es dem Landeskriminalamt keine (oder nur eingeschränkte) Aussagegenehmigung geben will. Das grenzt an Missachtung des Parlamentes und seiner Rechte. Denn: Worüber soll der Bundestagsinnenausschuss denn befinden, wenn er keine oder nur ungenügende Informationen seitens einer Landesbehörde erhält?
Netzticker weiter: „Dahinter sollen sich Zuträgerleistungen aus der rechten Szene von Beate Z. unter anderem auch für thüringische Sicherheitsbehörden verbergen.“ War Zschäpe also V-Frau des Verfassungsschutzes oder sind noch andere Geheimdienste im Spiel, für die sie „Zuträgerleistungen“ übernahm?
Netzticker: „In dieser Zeit soll Beate Z. fünf Alias-Namen verwendet haben. 2003 habe es darüber hinaus Kontakte zwischen der Justiz und Vertrauten von Beate Z. gegeben, ob und wie sich die Abgetauchte zurück an die Öffentlichkeit begeben könne.“
Die Behauptungen von „In-den-Untegrund-gehen“ und „Abtauchen“ werden immer löchriger.
„Bei der jüngsten Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses waren Behördenvertreter des Verfassungsschutzes von Ausschussmitgliedern nach einer bezahlten Zuarbeit von Z. gefragt worden. Dies hatten Vorgesetzte ebenso verneint wie die Frage, ob es bei ihr Anwerbeversuche des Verfassungsschutzes gegeben habe. ‚Diese Antworten sind nicht in Zweifel gezogen worden‘, sagte Innenausschuss-Vorsitzender Wolfgang Bosbach (CDU) gegenüber dieser Zeitung.“ [Leipziger Volkszeitung].
Herr Bosbach, es ist Zeit, Dinge in Zweifel zu ziehen – höchste Zeit! Was muss noch passieren, bevor der Augiasstall ausgemistet wird?
Netzticker weiter: „Allerdings gab es in den letzten Tagen neue Mutmaßungen über Verbindungen zwischen der einzig Überlebenden des Neonazi-Mordtrios und Behörden. Dabei spielte auch das Landeskriminalamt Thüringen eine Rolle. Die Vertreter der betroffenen Landeskriminalämter aus Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Sachsen sind für Mitte dieser Woche zur nächsten Sondersitzung des Bundestags-Innenausschusses geladen. Es soll dabei um V-Leute aber auch um das Verhalten von Anklagebehörden zwischen 1998 und 2011 gehen.“
Ja, es geht längst nicht mehr nur um den Verfassungsschutz. Er ist die Spitze des Eisbergs. Unter der Wasseroberfläche befinden sich offenbar die restlichen 80 Prozent: Was wusste das Landeskriminalamt, was wusste das thüringische Innenministerium, waren andere Dienste beteiligt? Es kommt mehr denn je darauf an, die richtigen Fragen zu stellen!
Doch es kommt noch dicker:
„Der Innenausschuss-Vorsitzende Bosbach warb für eine Aussagegenehmigung der LKA-Vertreter durch die Länderinnenminister, ‚weil sich der Ausschuss ein möglichst vollständiges Bild machen möchte‘. Zuvor hatten sich mehrere Länderinnenminister aber, Informationen der Zeitung [Leipziger Volkszeitung] zufolge, darauf verständigt, die LKA-Vertreter nicht sprechen zu lassen. Der Bund habe keine entsprechende Kompetenz.“
Das ist atemberaubend! Die Länderinnenminister verweigern dem Parlament bzw. dem Bund die Zusammenarbeit! Und das in einer Mordserie, die wie keine andere das Ansehen unseres Landes beschädigt hat und deren lückenlose Aufklärung oberste Priorität vor Länderinteressen haben sollte. Was haben die Länderinnenminister eigentlich zu verbergen?
Wo bleibt hier Bundesinnenminister Friedrich? Die Innenpolitik wird immer noch maßgeblich vom Bund bestimmt. Insbesondere ist sein Innenministerium zuständig für die innere Sicherheit und die Kriminalitätsbekämpfung! Und gibt es nicht auch den Straftatbestand der „Behinderung der Justiz oder der Strafvereitelung im Amt“? (Nein, ich bin keine Juristin!).
Mit im Skandalboot sitzen also mittlerweile (mit Schwerpunkt Thüringen) Landesämter für Verfassungsschutz, Länderinnenministerien und Landeskriminalämter.
Unterdessen kommen scheibchenweise weiter unglaubliche Einzelheiten ans Tageslicht: Der Thüringer Verfassungsschutz räumte gestern (18.12.2011) ein, dass Ende der 1990er Jahre Staatsgelder an das Trio gezahlt werden sollten. (vgl. GA Bonn v. 19.12.2011) Frage: wurden oder sollten und dann doch nicht? Außerdem „soll der Verfassungsschutz auch den Aufenthaltsort der untergetauchten Gruppe zeitweilig gekannt haben.“ Schlussfolgerung: Die Mär vom „Abtauchen“ und vom „In-den-Untergrund-Gehen“ zieht nicht mehr.
Im November hatte der damalige thüringische Verfassungsschutzpräsident Helmut Roewer noch erklärt, die Fahndung sei „leider erfolglos“ gewesen. Der Focus meldet aktuell, es gebe ein Observationsfoto v. 15.5.2000 von dem Trio, das in die Akten des Thüringer Landeskriminalamtes gelangt sei und ursprünglich vom Thüringer Verfassungsschutz stamme. Auf die Frage des Nachrichtenmagazins, ob ihm die Observationsfotos damals vorgelegt wurden, wollte Roewer nicht antworten.
Die Einlassungen von Helmut Roewer sind deswegen nicht sehr glaubwürdig, da er selbst während seiner Amtszeit für die Einrichtung eines rechtsextremen Ton- und Bildarchivs gesorgt hatte: Sämtliche einschlägigen Veranstaltungen wurden gefilmt und die Daten anschließend ausgewertet.
Helmut Roewer dazu auf seiner Homepage:
„März 1998-Juni 2000: Das TLfV [Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz] wird beauftragt, parallel zur Polizei eine Suchoperation (Zielfahndung) nach den drei Untergetauchten zu unternehmen. Das TLfV tut dies und nimmt hierbei die Hilfe anderer Nachrichtendienste in Anspruch.
Das TLfV ermittelt zunächst die Namen und die Lebensdaten von vermuteten Bekannten der Betroffenen aus deren rechts-extremistischen Umfeld und führt verdeckte Befragungen durch. Einschlägige Namenslisten von Umfeldpersonen werden der Polizei für deren Suchmaßnahmen übermittelt. In Erfolg versprechenden Fällen werden zudem Umfeldpersonen heimlich mit Peilsendern versehen und diese Personen technisch und durch Observation überwacht …
Das TLfV errichtet eine Bild- und Tondokumente-Sammlung durch Video-Aufzeichnungen im Nahbereich der vermuteten Kontaktpersonen, die dem Wiedererkennen bei Bild- und Tonvorlagen und bei technischen und anderen Observationsmaßnahmen dienen soll. Zu diesem Zweck werden unter einer Legende Fernsehjournalisten angeworben, die durch Drehs vor Ort diese Sequenzen beschaffen. Als Legende benutzt das TLfV die Tarnfirma Heron, einen in Erfurt ansässigen Verlag, den es selbst gegründet hat. Mitarbeiter des TLfV treten als Verlagsmitarbeiter auf und schließen die einschlägigen zivilrechtlichen Vereinbarungen ab, wobei sie den Journalisten vorspiegeln, Filme über den Extremismus in Thüringen drehen lassen zu wollen und hierfür über die einschlägigen europäischen Fördergelder zu verfügen. Sie bedingen sich aus, dass das gesamte Rohmaterial neben dem entstehenden Film an den Verlag abgeliefert wird.
Juni 2000: Der Präsident des TLfV wird suspendiert. Der Innenminister begründet dies öffentlich mit der Feststellung , dieser habe zugelassen, dass das TLfV einen Neonazi als V-Mann beschäftigt habe. Ein Zeuge in einem späteren Gerichtsverfahren sagt aus, dass der Präsident des TLfV politisch nicht zur Landesregierung gepasst und der Ministerpräsident die Anweisung erteilt habe, dass gegen den Mann jetzt etwas gefunden werden müsse.
Juli 2000: Erneut wird Rohmaterial zur Bild- und Tonerkennung wird beim TLfV abgeliefert. Doch wo ist es geblieben? [Anmerkung d. Aut.: Wie bitte? Will Roewer damit sagen, es wurde aus den Panzerschränken gestohlen?; siehe dazu auch vorangehender Beitrag.]
August 2000: Der Thüringer Innenminister erstattet Anzeige bei der Staatsanwaltschaft wegen der Geldausgaben der Tarnfirma Heron (also wegen der Kosten der Herstellung der Bild- und Ton-Erkennungsdatei von Neonazis). Die Anzeige wird später aus der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft entfernt.
2006-09: Das Landgericht Erfurt verhandelt in fünfzig Verhandlungstagen gegen den ehemaligen Präsidenten des TLfV wg. des Vorwurfs der Untreue. Der als Hauptbeweismittel in der Anklage genannte Prüfbericht des Landesrechnungshofs kann nicht präsentiert werden. Der als Zeuge vernommene Prüfer des Rechnungshof, der für drei Prüfungen verantwortlich zeichnete (1998, 2000, 2001), sagt aus, dass es einen solchen Prüfbericht nicht gibt, was allen Beteiligten, mit Ausnahme des angeklagten ehemaligen Präsidenten des TLfV, von Anfang an bekannt gewesen sei. Die anwesenden Staatsanwälte H. und L. nehmen das kommentarlos zur Kenntnis. Der Prüfer sagt aus, dass er hinsichtlich der Mittelverwendung des Präsidenten keine negativen Feststellungen getroffen habe.
März 2010: Das Verfahren wird eingestellt.“ Soweit die Version Helmut Roewers.
Zunächst kann festgehalten werden, dass handfeste Querelen zwischen Roewer und den Innenministerium vorgelegen haben bzw. vorliegen.
Es erscheint aber nach dem Bericht über den geschilderten Aufwand (Peilsender, Bild- u. Tonarchiv für Neonazis) nicht glaubhaft, dass den Behörden keinerlei Informationen über das Trio vorlagen.
Die Staatsanwaltschaft Erfurt führt derzeit Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Strafvereitelung im Amt „gegen mehrere Personen“. Eine Anhörung der damals für die Fahndung Verantwortlichen sei aber wenig wahrscheinlich. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Hannes Grünseisen, sagte, es sehe danach aus, dass Strafvereitelung im Amt verjährt sei (vgl. Handelsblatt v. 17.12.2011).
Nun, dann hat ja niemand etwas zu befürchten, nicht wahr?
Strafvereitelung im Amt. Darunter könnte auch Folgendes fallen: (Focus v. 19.11.2011 über V-Mann Tino Brandt): „Auch hätten seine Verbindungsführer vom Landesamt für Verfassungsschutz Brandt die Fahrzeuge beschrieben, die von dem polizeilichen Observationsteam benutzt werden. Es sei angeblich sogar vorgekommen, dass Verfassungsschützer in ihren Autos die Polizisten verfolgten, die ihrerseits Brandt hinterher fuhren.“
Da fragt man sich schon, wer denn dem „Trio Infernal“ so alles hinterher gefahren sein könnte.
Und: In Wahrheit kennen sich der Verfassungsschutz und das „Trio“schon seit langem, denn: In den Verfassungsschutzberichten ab 1995 finden sich bereits die Namen des späteren Terror-Trios, schon 1996 wird vor einer möglichen rechtsterroristischen Vereinigung gewarnt…
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