Selten hat mich ein Gerichtsurteil so gefreut, wie das des Kölner Landgerichts zum Thema Beschneidung aus religiösen Gründen!
Das Gericht urteilte, weder das Elternrecht, noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit könnten diesen Eingriff rechtfertigen. Damit stellt laut dem Bericht erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch unter Strafe.
Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und religiöse Selbstbestimmung wiegt nun höher als Elternrechte und Traditionen.
Dies ist ein hoffnungsvolles Signal für all jene, die unserem Rechtsstaat Geltung verschaffen und archaische Regeln längst vergangener Epochen mit dem Geist der Aufklärung und der modernen wissenschaftlichen Erkenntnis illuminieren wollen.
Das Urteil fand sofort weltweit einen riesigen Widerhall und wurde als “Meilenstein” gewürdigt.
Warum erst jetzt? Alles Tradition? (weiterlesen…)