
Funktionsweise der männlichen Vorhaut: Ein Wunderwerk der Natur/ Gottes/ Allahs/ Jahwes (Erklärungen zur Grafik: gelb = Haut; rot = Schleimhaut; gestreift = Penisband, Quelle: www.circumstitions.com)
Selten hat mich ein Gerichtsurteil so gefreut, wie das des Kölner Landgerichts zum Thema Beschneidung aus religiösen Gründen!
Das Gericht urteilte, weder das Elternrecht, noch die im Grundgesetz garantierte Religionsfreiheit könnten diesen Eingriff rechtfertigen. Damit stellt laut dem Bericht erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch unter Strafe.
Das Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und religiöse Selbstbestimmung wiegt nun höher als Elternrechte und Traditionen.
Dies ist ein hoffnungsvolles Signal für all jene, die unserem Rechtsstaat Geltung verschaffen und archaische Regeln längst vergangener Epochen mit dem Geist der Aufklärung und der modernen wissenschaftlichen Erkenntnis illuminieren wollen.
Das Urteil fand sofort weltweit einen riesigen Widerhall und wurde als “Meilenstein” gewürdigt.
Warum erst jetzt? Alles Tradition?
Längst gehört es zur allgemeinen aufgeklärten Überzeugung, dass weibliche Genitalverstümmelung, also das Abschneiden meist der Spitze der Klitoris (manchmal auch der Schamlippen) zu verabscheuungswürdigen Verbechen gehören, die an wehrlosen weiblichen Kindern mit Rasierklingen und allerlei anderen spitzen Gegenständen verübt werden – millionenfach auf der ganzen Welt – aus Tradition.
Geflissentlich übersehen hatte man jedoch bisher, dass inmitten unserer Geselllschaft und auf der ganzen Welt Millionen wehrlose, männliche Säuglinge und Kinder ebenfalls einem atavistischen Ritual der Genitalverstümmelung unterzogen werden – aus Tradition. Mehr als 100 Todesfälle gehen allein in den USA jährlich auf ihr Konto.
Damit dürfte jetzt zumindest in Deutschland Schluss sein, denn das Urteil ist rechtskräftig.
Die Klitoris (dt. Kitzler), die bei der weiblichen Genitalverstümmelung entfernt oder beschädigt wird, ist extrem empfindlich, besonders im Bereich der Klitoris-Eichel (Spitze), wo die Nervenstränge zusammenlaufen, mit Nerven bepackt, Kulminationspunkt eines weitläufigen Schwellkörpergewebes sind und hauptverantwortlich für die weibliche Fähigkeit sexueller Lustempfindung.

Die innere Anatomie der Klitoris: 1) Eichel in der Vorhaut 2) Schwellkörper 3) Kitzlerschenkel 4) Harnröhrenmündung 5) Vorhofschwellkörper 6) Scheidenöffnung (Quelle: Wikimedia Commons)
Die Ähnlichkeit der weiblichen Klitoris mit dem männliche Penis hinsichtlich Funktion und Empfindungsfähigkeit ist augenfällig und wissenschaftlich nachgewiesen:
Die Funktionen der Penis-Vorhaut sind u. a.
- die Eichel zart und feucht zu halten.
- sie vor Verletzungen, Reibung und Austrocknung zu schützen (Reibung, auch durch Kleidung, führt zu Verringerung der Reizbarkeit.)
Und: Die männliche Vorhaut enthält besonders viele sog. Meissnersche Tastkörperchen (ähnlich wie z. B. die Mundschleimhaut). Das macht sie in besonderem Maße druck- und dehnungsempfindlich und prädestiniert sie zur Lustempfindung.
Was sagt es uns nun über die religiösen Traditionen der weiblichen und männlichen Gentialverstümmelung, dass sie sich genau an den Teilen zu schaffen machen, die ganz besonder empfindsam und der Lust fähig sind?
Es ist ein Charakteristikum von Traditionen, dass ihre Ursprünge im Nebulösen liegen. War es ein Initiationsritus, ein Opferritual, eine symbolische Kastration oder einfach das Sandkorn, das bei Wassermangel in der Wüste unter der Vorhaut rieb?
Der jüdische Arzt und Rabbi Moses Maimonides befürwortete im 12. Jh. n. Chr. die Beschneidung auch wegen ihrer angeblich sexualtriebdämpfenden Wirkung: Die Geschlechtsorgane sollten so verletzt und geschwächt werden, dass sie zwar noch funktionieren, aber keine „überschüssige“ Lust mehr zuließen.
So ganz falsch lag Maimonides dabei nicht, denn onanieren ist, je nachdem wieviel Vorhaut entfernt wurde, nur noch mit Gleitmittel möglich.
In der Gensis heißt es:
„Das aber ist mein Bund, den ihr halten sollt zwischen mir und euch und deinem Geschlecht nach dir: Alles, was männlich ist unter euch, soll beschnitten werden; eure Vorhaut sollt ihr beschneiden. Das soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und euch. Jedes Knäblein, wenn’s acht Tage alt ist, sollt ihr beschneiden bei euren Nachkommen. […] Wenn aber ein Männlicher nicht beschnitten wird an seiner Vorhaut, wird er ausgerottet werden aus seinem Volk, weil er meinen Bund gebrochen hat.“
Angedrohte Ausrottung also für den Unbeschnittenen, denn der HERR ist ein eifersüchtiger Gott …
In den USA gibt es schon lange eine Bewegung, die das Selbstbestimmungsrecht der Neugeborenen druchsetzen will (z. B. “Intact America”, sog. “Intactivisten”), sie sagt:
Religiöse, traditionelle Beschneidung – kein Problem, solange es mit Eintritt der Volljährigeit jedem Individuum selbst überlassen bleibt, den “Bund” einzugehen oder nicht. Hier finden sich 39 Gründe, es zu lassen.
Die bahnbrechende medizinische Studie von K. u. J. O’Hara “The effect of male circumcision on the sexual enjoyment of the female partner” beginnt mit dem bedeutungsschweren Satz: “Männliche Beschneidung, der am weitesten verbreitete chirurgische Eingriff in den USA, entfernt 33–50% der Penishaut und nahezu alle Neurorezeptoren für die Feinfühligkeit des Penis.”
Schon jetzt bildet sich gegen das Urteil des Kölner Landesgerichts eine Koaltition der Empörten, lustfeindlichen Traditionalisten und Freunde archaischer Bräuche und Rituale. Dieser Zirkumisionskoalition “pro circumcisio” traten bisher bei: Guido Westerwelle, Claudia Roth, Kardinal Meissner, Volker Beck, um nur einige zu nennen.
Außenminister Guido Westerwelle (FDP) erklärte, dass klar sein müsse, “dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt sind.”
Grünen-Chefin Claudia Roth erklärte, das Urteil wirke “ausgrenzend gegenüber der langen kulturellen und religiösen Tradition jüdischen und muslimischen Lebens“.
Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, fordert gesetzliche Regeln zur Stärkung der Religionsfreiheit. “Mir scheint diese Rechtsprechung mehr als fragwürdig.”
Der Vorsitzende des Zentralrats der Juden in Deutschland urteilte: “Ein unerhörter und unsensibler Akt.” Damit meinte er nicht den Akt der Beschneidung, der Brit Mila, sondern das Urteil zugunsten der 8 Tage alten, neugeborenen Knäblein.
Es ist schon erstaunlich, welche Politiker Gerichtsschelte üben und sich damit gegen die Rechte der Allerschützenswertesten in unserer Gesellschaft stellen: Gegen die Kinder!
Ganz anders dagegen die Internationale Liga der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA): Sie begrüßt das Urteil des Landgerichtes Köln zur Beschneidung aus religiösen Gründen.
“Es wurde Zeit, dass die Beschneidung als das gesehen wird, was sie ist: ein strafbarer Eingriff in die körperliche Unversehrtheit von wehrlosen und ihren Eltern ausgelieferten Jungen. Es ist dabei irrelevant, ob diese irreversiblen Verstümmelungen aus religiösen oder anderen ideologischen Gründen durchgeführt werden“, sagt Rainer Ponitka, Pressesprecher des IBKA. “Das Urteil stärkt die Rechte der Kinder vor religiösen Übergriffen. Eine Beschneidung ohne eine medizinische Notwendigkeit ist Körperverletzung.”
Daher: Finger weg von Klitoris und Vorhaut! Für ein selbstbestimmtes, intaktes, lustfähiges Leben!
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Tags: Claudia Roth, Gerichtsurteil Landgericht Köln BEschneidung;Westerwelle, Kardinal Meissner, Klitoris, Volker Beck, Vorhaut
So eine Zircumzission ist wirklich extrem scheiße. Woher ich das weiß? Woher wohl, wenn auch nicht aus religiösen, sondern vielmhr aus medizinischen Gründen. Schon als kleiner Junge mit 3-4 Jahren hatte ein Arzt bei mir eine Vorhautverengung festgestellt, mich auf seiner Behandlungsliege festgebunden und dann ohne Narkose angefangen, an mir herumzuschneiden. Wahrscheinlich klingeln ihm heute noch die Ohren von meinem Geschrei.
Später dann, im Erwachsenenalter, das ganze freiwillig noch einmal, wenn auch weniger barbarisch. Alles ist furchtbar geschwollen und sehr schmerzhaft, selbst bei der DeLux-Methode unter Vollnarkose. Und ja, Unterwäsche kann sehr viel mehr reiben, als man sich so vorstellt. Unangenehm bis schmerzhaft. Man hatte mir erzählt, dass sich das mit der Zeit gibt. War gelogen, tut immer noch weh.
Religiöse Beschneidungen, egal welchen Geschlechts, sind ein barbarischer, inhumaner und rückständiger Ausdruck blinden Aberglaubens und ein guter Grund, seine Religion zu wechseln, besser noch ganz in die Tonne zu kloppen um selbst hinter das Geheimnis zu kommen.
Es ist eine ungeheuerliche, zutiefst blasphemische Anmaßung dieser vermeintlich religiösen Zuchtsaurier, zu behaupten, das Gott seine Kinder gerne beschnitten sähe. Das hat mit Religiosität nichts, aber auch gar nichts zu tun. Vielmehr dient es der Unterwerfung und Brechung von Seelen in einem Alter, in dem sie sich nicht wehren können. Es war, ist und bleibt ein Verbrechen.
Westerwelles Beschneidungs-Vielfalt
Kaum, dass die Unterschrifts-Tinte auf dem Kölner Landgerichts-Urteil vom 7.Mai 2012, Aktenzeichen 151 NS 169/11 trocknete, das religiös motivierte Genitalverstümmelung unmündiger Knaben zur Straftat der Körperverletzung erklärt, bricht sich Außenminister Guido WESTERWELLES Allerwelts-Senf Bahn und flutscht, hui, aus der Quassel-Tube: „Das Kölner Urteil hat international Irritationen ausgelöst. Es muss klar sein, dass Deutschland ein weltoffenes und tolerantes Land ist, in dem die Religionsfreiheit fest verankert ist und in dem religiöse Traditionen wie die Beschneidung als Ausdruck religiöser Vielfalt geschützt sind.“
Dabei befindet sich WESTERWELLE in bester Gesellschaft der üblichen Verdächtigen: Die Deutsche Bischofskonferenz hält das Urteil für “äußerst befremdlich“, wobei man den Herren eine gewisse Erfahrung im Umgang mit Minderjährigen männlichen Geschlechts durchaus zugestehen muss. Das trifft auch auf Kindersex-Vorreiter Volker BECK, Bundestagsabgeordneter der Grünen zu, der die Entscheidung für “mehr als fragwürdig” hält, während seine Fraktions-Kollegin Claudia F. ROTH – „Ich mache seit 20 Jahren Türkeipolitik, das is viele Jahre“ – das Urteil “realitätsfremd” zeiht: “ Es wirkt ausgrenzend gegenüber der langen kulturellen und religiösen Tradition jüdischen und muslimischen Lebens.” Schriller Bundestagsmitglied Serkan TÖRENS Töne: “Ein Verbot der Beschneidung wäre das deutlichste Signal an die Muslime in unserem Land, dass sie kein Teil Deutschlands, ja, “ wie weitsichtig, „nicht einmal willkommen sind.” CSU-„Rechts“-Politiker Norbert GEIS will gar geltendes Recht ändern, damit die Grauen der Genitalverstümmelung straflos bleiben. Wer noch alle Steine in der Klagemauer und Minarette an der Moschee hat, kann sich lebhaft vorstellen, zu welchen Tiraden sich die Zentralräte der Juden und Muslime aufschwangen. „Eklatanter und unzulässiger Eingriff“ sowie „unerhörter und unsensibler Akt“ gehören zum gemäßigten Unflat.
Von der Zulässigkeit des Eingriffs, der Sensibilität des Aktes konnten sich Zuschauer überzeugen, die am 3.September 2008, 22:45 Uhr im ZDF den Auslands-Journal-Beitrag „DER BESCHNEIDER VON ISTAMBUL“ durchstanden. Gezeigt wurden in Operettenuniformen gezwängte türkische Knaben, die sich in aller Öffentlichkeit erst einer Spritze ins Genital und dann des Abschneidens ihrer Vorhaut unterziehen mussten. Obwohl die blassen, verstörten, wie in Trance agierenden, bis ins Mark beschämten Jungen, erkennbar gegen ihren Willen misshandelt wurden und am Schluss der Tortur breitbeinig vom Ort der Verstümmelung staksten, entblödete sich das ZDF nicht von einem „AUSGELASSENEN FAMILIENFEST“ zu schwadronieren. Mütter, ihre Söhne vor dem Eingriff in Tanzbewegungen weinend an sich drückend, wirkten wie versteinert. Nicht anders Väter, die von der Grausamkeit ihrer Beschneidung berichteten, deren Trauma sie bis in die Gegenwart verfolgt. „Heute“ so das ZDF, damals, nomen est omen, unter seinem Intendanten MarKus SCHÄCHTER, „werden sie“ sechs- bis zehnjährige Kinder, „Männer und können sich für immer voller Stolz an diesen Tag erinnern.“ Und, an menschenverachtender Gewaltverherrlichung nicht zu übertreffen: „ Arda und Onur“ zwei der Gepeinigten, „scheinen ihren Tag zu genießen. Die ganze Familie feiert die kleinen Helden und sieht selbst der Beschneidung zu.“ Nichts anderes ergibt sich aus dem Text zur Sendung http://auslandsjournal.zdf.de/ZDFde/inhalt/21/0,1872,7302837,00.html.
Nur eine Frage der Zeit, bis MarKus QUALSCHLACHTER & Co die INFIBULATION, die Genitalverstümmelung muslimischer Mädchen, feiert und WESTERWELLE sie als Ausdruck von Weltoffenheit und Toleranz lobpreist. Schließlich wies bereits MOHAMED die Beschneiderin Om HABIDA in diesen Ausdruck religiöser Vielfalt ein: “Aber ja, es ist erlaubt. Komm näher, damit ich dich unterweisen kann: Wenn du schneidest, übertreibe nicht, denn es macht das Gesicht strahlender und es ist angenehmer für den Ehemann”.
Dabei war es gerade der nicht zuletzt dank WESTERWELLES Einmischung und Hetze aus dem Amt gejagte Präsident Husni MUBARAK, der Mitte 2008 die Genitalverstümmelung, der bis zu 90 Prozent der Ägypterinnen zum Opfer fielen, zur Straftat erklärte und mit seiner Frau SUZANNE entschieden gegen diese infernalische Grausamkeit ankämpfte: „Dann spürte ich wie mein Fleisch, meine Geschlechtsteile, fortgeschnitten wurden. Ich hörte den Klang der stumpfen Klinge, die durch meine Haut fuhr. Es gibt keine Worte, die den Schmerz beschreiben könnten. ´Herr im Himmel lass es rasch vorüber sein, ´ betete ich, dann verlor ich das Bewusstsein. Als ich aufwachte begann erst der schlimmste Teil. Mit den Dornen stach sie Löcher in die Haut, durch die sie einen festen, weißen Zwirn schob, um mich zuzunähen. Der Schmerz in meiner Scheide war so furchtbar, dass ich nur noch sterben wollte.“
Bleibt abzuwarten, wann WESTERWELLES Freiheitskämpfer das Antibeschneidungs-Gesetz kippen. Dass Sprecherin Lamia HUSSEIN nun auch im ägyptischen Staatsfernsehen ihr Haupt mit einer Kopfwindel verhüllen darf, haben, so viel Revolution muss sein, sie bereits durchgesetzt.
Wie die arabischen Frühlingsboten, in Religionsfreiheit und Tradition fest verankert, mit Unverhüllten umgehen, musste die britische Journalistin Natasha SMITH am eigenen Leibe erfahren, als sie am letzten Juni-Sonntag auf dem Kairoer Tahrir-Platz bei der Bekanntgabe des Präsidentschaftswahl-Ergebnisses zugegen sein wollte. Die Feiernden, WESTERWELLES demokratische Wahlsieger, rissen ihr die Kleider vom Leib: „Diese Männer, Hunderte von ihnen, hatten sich in Tiere verwandelt. Sie spreizten meine Schenkel und zogen an mir. Sie kratzten und quetschten meine Brüste und drückten ihre Finger in mich, auf jede erdenkliche Art. So viele Männer. Alles was ich sehen konnte waren lüsterne Blicke, immer mehr spöttisch grinsende Gesichter, während ich rumgeworfen wurde wie frisches Fleisch zu den hungrigen Löwen.“ Natsha SMITH, von selbstzerstörerischer, an Naivität nicht zu überbietender Realitätsblindheit a la WESTERWELLE geschlagen, wollte ausgerechnet eine Doku über Frauenrechte in Ägypten drehen.
Bleibt abzuwarten, wann der Geschlagene die Segnungen der SCHARIA verklärt. In der Light-Fassung muss man ja nicht gleich die ganze Hand nehmen, wenn der Dieb, ritsch-ratsch, den kleinen Finger reicht. So viel Rechtssicherheit muss sein. Was der Herr Außenminister darunter versteht, hat er schlagend bewiesen, als er unlängst im gleichen Atemzug mehr Rechtsstaatlichkeit von der Ukraine und die Überstellung der dort einsitzenden Julija TIMOSCHENKO zur Bandscheiben-Behandlung an die Berliner Charité forderte. Man darf gespannt sein, wann sich WESTERWELLE dafür stark macht, dass der in Brandenburg wegen Offenkundigkeits-Zweifelns lebenslang weggesperrte Horst MAHLER zur Therapie nach Teheran ausreisen darf.
Bei der Scharia-Einführung als Ausdruck von Weltoffenheit kann sich WESTERWELLE übrigens ´nen Trick beim EKD-Ratsvorsitzenden Nikolaus SCHNEIDER ablauschen, der im SPIEGEL 46/10 offenbarte: „Und der Religionsunterricht dient der Gesellschaft insgesamt. Darum bin ich auch der Meinung, dass wir einen akademisch gelehrten Islam in unserem Land brauchen, der sprachfähig ist an unseren Universitäten, damit wir auch in der Integrationsfrage weiterkommen.“
Besonders Augenmerk muss dabei der Besetzung des Lehrstuhls für Theoretische und Angewandte Steinigung (TAS) gelten. Was für ein Kuddelmuddel! Eingraben und mit Tüchern abdecken oder, wie in Afghanistan und Pakistan, eben gerade nicht? Schwangere Frauen gleich nach der Geburt des Babys oder erst nach dem Abstillen totschmeißen? Welche Steingröße garantiert langes Leiden und späten Tod durch Zertrümmern des Gesichtsschädels? Überlebende erschießen oder mit Schaufel erschlagen?
Bloß gut, dass hier seit dem 30. Juli 1991 wenigstens in der Islamischen Republik Iran Rechtssicherheit herrscht. In deren Strafgesetz, Zweites Buch, hadd-Strafen, ist im Einzelnen geregelt, wo´s langgeht. Von der Urteilsverkündung „Im Namen Allahs, des Barmherzigen“, über, wie tief eingegraben werden muss: Männer bis zur Hüfte, Frauen bis unter die Brust, bis hin zum ersten Wurf und finaler Vergruftung ausbüchsender Selbst-Ausbuddler.
Sexuell mag Herr WESTERWELLE nach seine Fasson selig zu werden. Ob das die Baukran-Betreiber unter denen, für deren religiöse Tradition er streitet, auch so sehen?
Dr. Frank Kretzschmar
Krass, von diesem Gesetz wusste ich noch gar nichts. Ich finde es generell sehr gut, da jeder Mensch für sich selbst entscheiden sollte, welchem Brauch und welcher Religion er sich annehmen möchte. Ein verpfechter der unverblümten Aufklraurung hinsichtliches des eigenen Körpers und der Sexualität ist Harri Wettstein, der folgendes Buch verfasst hat: http://harri-wettstein.de/