"Drawn together" (Quelle: YouTube-Still; sexuelle Neigungen bald Asylgarantie
Eleanor Sharpton, britische Generalanwältin beim EuGH (Quelle: unbekannt)
Der von Gottes Gnaden entscheidende Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (EuGH, kurz Europäischer Gerichtshof genannt) wird ein Urteil fällen, das dem Antrag seiner Generalanwälte entspricht, weil das immer so ist:
In diesem Falle geht es um einen Antrag von Herrn, Verzeihung Frau Eleanor Sharpston, die von den EU- Regierungen (keine Gewaltenteilung) eingesetzte Generalanwältin beim EuGH.
Drei (angeblich) Homosexuelle aus Sierra Leone, Uganda und dem Senegal hatten versucht, ihr Anrecht auf Asyl in den Niederlanden mit Hinweis auf eine Verfolgungssituation in ihren Herkunftsländern wegen ihrer sexuellen Orientierung einzuklagen.
Sharpston, die noch von Tony Blair eingesetzt worden war, fand insbesondere unzumutbar, seine sexuelle Neigung zu verbergen, um in genannten Ländern strengen Strafen zu entgehen.
Das niederländische Ministerium für Einwanderung und Asyl hatte die Asylanträge der drei Afrikaner ursprünglich abschlägig beschieden mit dem Hinweis, es sei zumutbar, sich “beim öffentlichen Ausleben ihrer Homosexualität” in ihren Herkunftsländern zurückzuhalten.
Diese wirklichkeitsfremde Haltung des EuGH gibt erneut Anlass, seine Abschaffung zu fordern: Seine Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten jeweils für sechs Jahre ernannt. Damit verfügen sie weder über demokratische Legitimation noch genügen sie dem seit der Aufklärung notwendigen Prinzip der Gewaltenteilung. Faktisch bestimmen die acht Generalanwälte die Richtung, dem der Gerichtshof “meist” folgt. (weiterlesen…)