Warum künftig Millionen Afrikaner (und andere) schwul werden, damit sie in Deutschland (und anderswo in der EU) Asyl erhalten

"Drawn together" (Quelle: YouTube-Still; sexuelle Neigungen bald Asylgarantie

Eleanor Sharpton, britische Generalanwältin beim EuGH (Quelle: unbekannt)

Der von Gottes Gnaden entscheidende Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg (EuGH, kurz Europäischer Gerichtshof genannt) wird ein Urteil fällen, das dem Antrag seiner Generalanwälte entspricht, weil das immer so ist:

In diesem Falle geht es um einen Antrag von Herrn, Verzeihung Frau Eleanor Sharpston, die von den EU- Regierungen (keine Gewaltenteilung) eingesetzte Generalanwältin beim EuGH.

Drei (angeblich) Homosexuelle aus Sierra Leone, Uganda  und dem Senegal hatten versucht, ihr Anrecht auf Asyl in den Niederlanden mit Hinweis auf eine Verfolgungssituation in ihren Herkunftsländern wegen ihrer sexuellen Orientierung einzuklagen.

Sharpston, die noch von Tony Blair eingesetzt worden war, fand insbesondere unzumutbar, seine sexuelle Neigung zu verbergen, um in genannten Ländern strengen Strafen zu entgehen.

Das niederländische Ministerium für Einwanderung und Asyl hatte die Asylanträge der drei Afrikaner ursprünglich abschlägig beschieden mit dem Hinweis, es sei zumutbar, sich  “beim öffentlichen Ausleben ihrer Homosexualität” in ihren Herkunftsländern zurückzuhalten.

Diese wirklichkeitsfremde Haltung des EuGH gibt erneut Anlass, seine Abschaffung zu fordern: Seine Richter und Generalanwälte werden von den Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten jeweils für sechs Jahre ernannt. Damit verfügen sie weder über demokratische Legitimation noch genügen sie dem seit der Aufklärung notwendigen Prinzip der Gewaltenteilung. Faktisch bestimmen die acht Generalanwälte die Richtung, dem der Gerichtshof “meist” folgt.

EU-Recht bricht bekanntlich nationales Recht und daher kann niemand den EuGH mehr stoppen, die gewählten Regierungen können also keine Rechtsmittel gegen seine Urteile einlegen: Es ist folgllich demnächst mit einer Flut “schwuler” Verfolgter aus der ganzen Welt zu rechnen, die ihre sexuellen Neigungen in der EU ungestört ausleben möchten und an die Pforten der EU klopfen werden – und wer möchte es ihnen ernsthaft verwehren? Etwa unser Außenminister?

Spaß beiseite: Vielleicht sollten diese EuGH-Richter zu einem Monat Realität in Afrika verurteilt werden. Ganze Familienclans hoffen dort darauf, über irgendeinen Mitglied (in der Regel ein Sohn) ein Standbein im gelobten Land Europa zu bekommen. Dazu ist ihnen fast jedes Mittel recht, tragischerweise auch das des eigenen Lebens.

Ich erinnere mich an den traurigen Fall einer Bekannten, die im zarten Alter von 76 Jahren noch einmal die “große Liebe” im Senegal fand. Sie begann mit den Worten: “Ich werde mich für den Rest deines Lebens um dich kümmern”. Die Frau stürzte sich in die Ehe mit dem angeblich 40-jährigen, da er es, dank afrikanischer Potenz, schaffte, die alte Dame sexuell zu beglücken. Einige Monate später hatte die Frau allerdings all ihr Vermögen an den inzwischen Mitte 20-Jährigen verloren, seiner Familie, er hatte inzwischen mehrere Kinder und war eigentlich auch schon verheiratet gewesen, wurde ein Haus gebaut, ein Boot angeschafft etc. und die alte-neue, nunmehr finanziell ausgeblutete, Ehefrau in einen Schuppen abgeschoben und dort sexuell vernachlässigt.

Ältere und alte Damen können dank Eleanor Sharptons nunmehr aufatmen: Sie müssen nicht mehr Opfer von Heiratsschwindlern werden, nur weil sie ihre Neigungen in Afrika ausleben, diese afrikanischen und welche auch immer Neigungen können nunmehr, ganz ungeniert, in Europa ausgelebt werden.

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Mal im Ernst: Ich finde, Hunger sollte Asylgrund werden. Denn jeder sieht sofort ein: Es ist unzumutbar, seinen Essensneigungen nicht nachgeben zu können.

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