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Freitag: Verfassungsputsch

Donnerstag, 28. Juni 2012

Deutschland befindet sich im Dauerzustand einer Verfassungskrise.

Der am Freitag zur Abstimmung anstehende ESM-Vertrag will Deutschlands Finanzen grundgesetzwidrig einer internationalen Finanzinstitution mit Sitz in Luxemburg ausliefern. Völlig losgelöst vom Grundgesetz wird die deutsche Budgethoheit in die Hände eines Gouverneursrats gelegt, der unbegrenzt Bürgerschaften deutscher Steuerzahler abrufen kann.

Mit irrwitziger Hast soll dieser Verfassungsputsch am kommenden Freitag durch Bundestag und Bundesrat gepeitscht werden. Das Bundesverfassungsgericht musste Bundespräsident Joachim Gauck schon vorsorglich in die zur Unterschrift bereite Hand fallen, indem es sich öffentlich Zeit zur Prüfung ausbat.

Ich sehe nicht, dass die Bereitschaft der Regierung konterkariert werden wird vom Bundesverfassungsgericht”, sagte der Bundespräsident bei seinem Antrittsbesuch in Brüssel am 17. April zu möglichen Klagen gegen den Euro-Rettungsschirm und mischte sich damit völlig unzulässig in die zukünftige Rechtssprechung des obersten deutschen Gerichts ein.

Im Rahmen des Grundgesetzes sind die Maßnahmen der EUdeologen schon längst nicht mehr machbar, weswegen es zur Disposition gestellt werden muss. Ganz plötzlich wird das Stichwort “Volksabstimmung” ins Gespräch gebracht. Wolfgang Schäuble rollt voran.

Der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnt jedoch vor einer Änderung des Grundgesetzes. Warum wohl? Weil Artikel 1 und 20 des Grundgesetzes dem „Ewigkeitsgebot“ unterliegen und  nicht verändert werden dürfen: (weiterlesen…)