12.11.2011, man liest: „Merkel: Garantie für Sparer bleibt bestehen. Bundeskanzlerin Merkel hat ihr Versprechen aus dem Jahr 2008 bekräftigt, die Spareinlagen der Deutschen seien sicher. ‚Das Wesen der Garantie ist, dass die Garantie gilt.‘“
Da werden sich die deutschen Sparer aber freuen: Danke, Danke, Danke! – doch halt, was sind eigentlich Spareinlagen? Wer ist ein Sparer? Ist das Guthaben auf einem Girokonto nicht garantiert? Welche Anlageformen sind gemeint? Sind wir schon wieder soweit wie 2008 nach der Lehmann-Pleite? Gibt es wieder verunsicherte Bürger, die ihr Geld von den Bankkonten abziehen? Vielleicht nach der vorübergehenden Herabstufung der Kreditwürdigkeit Frankreichs, die einen Vorgeschmack auf das Ende des Euro bedeutete?
Amüsant ist der Glaube der Politik, dass die Deutschen sich garantiert durch diese Garantie der Garantie beeindrucken lassen werden. Wo doch das Prinzip “illegal?-egal-alternativlos” garantiert, dass sich niemand noch auf irgendetwas verlassen kann, was Politik oder Verträge einst garantierten.
Zudem kam ja dummerweise inzwischen ans Tageslicht, was von solchen Politikergarantien eigentlich zu halten ist: „Wir wussten, dass wir uns auf dünnem Eis bewegen. Um es deutlich zu sagen: Für eine solche Zusage fehlte uns eigentlich die Legitimation. Es gab keine Rechtsgrundlage und keinen parlamentarischen Rückhalt. Ich wundere mich bis zum heutigen Tag, dass die Parlamentarier hinterher nie gefragt haben: Um Gottes willen, was habt ihr da eigentlich gemacht?“
Aussage des damaligen Finanzministers Steinbrück im „Spiegel“ vom 13.9.2010.
Auf welcher Rechtsgrundlage steht nun also die Garantie 2011? (weiterlesen…)