Mit ‘Obama sollte den Iran bombardieren’ getaggte Artikel

Beschwerde beim Deutschen Presserat gegen DIE WELT hat Erfolg!

Samstag, 26. Juni 2010

logoAm 3.2.2010 erschien auf WELT-Online der berüchtigte Aufruf von WELT-Autor Daniel Pipes “Obama sollte den Iran bombardieren”. Ein besonders eklatanter und abstoßender Fall von Kriegshetze in einem deutschen Medium. WELT-Autor Pipes empfahl die Bombardierung speziell zur Verbesserung der schlechten Umfragewerte des amerikanischen Präsidenten.

An dieser Stelle hatte ich den WELT-Artikel vorgestellt und anschließend auch mein Beschwerdeschreiben an den Deutschen Presserat vom 4.2.2010.

Hierin führte ich aus, dass der WELT-Aufruf zu einem Angriffskrieg weder vom Grundgesetz noch vom geltenden Pressekodex abgedeckt sei.

Und:
“Als Deutsche erfüllt es mich mit besonderer Scham, dass 65 Jahre nach Ende des 2. Weltkrieges von deutschem Boden, sprich von einer deutschen Tageszeitung [DIE WELT-online] , wieder zu einem Angriffskrieg aufgerufen werden kann. Wehret den Anfängen!”

Heute erhielt ich nun Post vom deutschen Presserat, die Beschwerde vom 4.2.2010 war endlich am 24.6.2010 beantwortet worden. Hier der Wortlaut des Schreibens: (weiterlesen…)

Aufstachelung zu Angriffskrieg in Deutschland nicht strafbar (wenn der Angriff von einer anderen Armee als der deutschen verlangt wird)

Sonntag, 18. April 2010

Vor etwas mehr als zwei Monaten hatte ich an dieser Stelle zu einem besonders eklatanten Beispiel von Kriegshetze Stellung bezogen, die in Teilen der deutschen Medienlandschaft immer salonfähiger wird.

Es handelte sich dabei um einen Welt-Online-Artikel des in dieser Sparte besonders geübten Daniel Pipes, „Obama sollte den Iran bombardieren“, in welchem er dem US-Präsidenten ganz ungeniert Ratschläge für den Angriff auf den nahöstlichen Staat erteilt und dabei zur Eile antreibt.

Ich hatte mir erlaubt, den Deutschen Presserat auf diese Entgleisung aufmerksam zu machen – der Rat wird noch tagen.

Gleichzeitig hatte ich bei der nächstbesten Staatsanwaltschaft (bei Online-Veröffentlichungen gilt der „fliegende Gerichtsstand“) Strafanzeige wegen Aufstachelung zu einem Angriffskrieg gegen die WELT und ihren Autor erstattet. Ähnlich lautende Strafanzeigen wurde ebenfalls von verschiedenen Lesern, unabhängig voneinander, erhoben.

Meine Anzeige wurde an die Staatsanwaltschaft Berlin weitergeleitet, und von dort erhielt ich am 30.3.2010 Post von Staatsanwältin Kamuf. (weiterlesen…)